Meldepflicht für Kryptowerte bringt Schub für Transparenz bei Deals mit digitalem Geld

Der Bundesrat hat jetzt einem Gesetz zugestimmt, das Kryptobörsen ab 2026 zur Meldung von Transaktionen an die Steuerbehörden verpflichtet. Minister Dr. Optendrenk begrüßt die Änderungen. Das LBF NRW wertet bereits jetzt Daten von Kryptoanlegern aus

29. Dezember 2025
Dr. Marcus Optendrenk

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat eine entscheidende Neuregelung für die Steuerehrlichkeit beim Handel mit digitalen Währungen auf den Weg gebracht: Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) wird die Ausweitung des internationalen Informationsaustauschs auf Kryptowerte in Deutschland umgesetzt.

Finanzen

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat eine entscheidende Neuregelung für die Steuerehrlichkeit beim Handel mit digitalen Währungen auf den Weg gebracht: Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) wird die Ausweitung des internationalen Informationsaustauschs auf Kryptowerte in Deutschland umgesetzt. Hier tätige Kryptobörsen-Anbieter werden damit ab 2026 verpflichtet, Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu meldepflichtigen Transaktionen systematisch zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Ähnliche Regelungen müssen in ganz Europa umgesetzt werden. 

„Diese rechtliche Änderung wird einen echten Schub für die Transparenz bei Deals mit digitalem Geld bringen – und wohl einige Unruhe in den Teil der Szene, der sich bislang im Schatten wähnte“, sagt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Die neue Meldepflicht für Kryptowerte unterstreicht, dass der Rechtsstaat auf dem digitalen Auge keineswegs blind ist: Wir setzen Steuergerechtigkeit durch.“ 

Das KStTG ist Teil des DAC-8-Umsetzungsgesetzes, welches eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht überträgt. Die in den jeweiligen Mitgliedsstaaten ab 2026 gemeldeten Daten werden innerhalb der EU automatisch ausgetauscht, erstmals im Jahr 2027. Innerhalb Deutschlands regelt das Gesetz zudem die Weiterleitung der Transaktionsdaten an die Landesfinanzbehörden. Ein Abgleich etwaiger Krypto-Gewinne mit den in Steuererklärungen angegebenen Einkünften ist dann ohne Weiteres möglich. 

„Auch im Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen mit Kryptowerten setzt dieses Gesetz neue Maßstäbe“, verdeutlicht Minister Dr. Optendrenk. „Unsere Steuerfahndung wird von den Erkenntnissen erheblich profitieren. Für Kryptoanleger wird eine Anonymität aufgehoben, die allerdings auch bisher eine rein gefühlte Anonymität war. Denn was viele nicht wissen: Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sind auch jetzt schon bei vielen Wallets in der Lage, sie einer konkreten Person zuzuordnen.“ 

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) geht beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Krypto-Deals voran und hat in diesem Jahr bereits das zweite große Sammelauskunftsersuchen an eine Handelsplattform gestellt. Die Auswertung des ersten Datenpakets aus dem Jahr 2023 hat inzwischen deutschlandweit zu einem Steuermehrergebnis im deutlich zweistelligen Millionenbereich geführt. 

Die Daten aus dem aktuellen Auskunftsersuchen umfassen rund 4000 Steuerfälle aus mehreren Jahren. Diese wurden von den Expertinnen und Experten im LBF NRW inzwischen vorbereitet und gehen jetzt zur Auswertung in die Partnerbehörden der anderen Länder. Den Auftakt soll Anfang März 2026 ein Erfahrungsaustausch mit Kryptofahndern und der Steueraufsicht aus der gesamten Bundesrepublik auf Einladung des LBF NRW in Düsseldorf markieren. „Unsere Krypto-Fachleute forcieren nicht nur die Aufklärung, sondern auch den strukturierten Austausch der Behörden“, betont Dr. Optendrenk. „Zusammenarbeit ist der Schlüssel, um Licht in die wachsende Schattenwelt des Kryptohandels zu bringen und zu verhindern, dass Steuerhinterzieher und Geldwäscher sie zu ihrer Spielwiese machen.“ 

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