Landesregierung und Regionen üben Schulterschluss für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen

Ministerin Neubaur und Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski: Wir bündeln alle Kräfte für einen zügigen Ausbau

8. November 2022
Bild Windräder auf gelber Wiese

Heute haben die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, und der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, den Vertreterinnen und Vertretern aus den sechs Planungsregionen ihre Planungen für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Heute haben die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, und der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, den Vertreterinnen und Vertretern aus den sechs Planungsregionen ihre Planungen für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Wesentliche Besonderheit: Die Änderungsverfahren der Regionalpläne sollen weitgehend parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Neubaur: „Das Thema Erneuerbare Energien einschließlich der Nutzung der Windenergie bewegt die Menschen in den Regionen zurzeit. Daher ist es uns wichtig, die Regionen einzubinden und zu unterstützen. Denn für die räumliche Festlegung der Windenergiebereiche brauchen wir einen Schulterschluss zwischen Landes- und Regionalplanung, um unsere Ziele best- und schnellstmöglich erreichen zu können. Die Energieversorgung des Landes Nordrhein-Westfalen ist nicht nur sichergestellt – sie wird auch klimaneutral und unabhängig!“

Die Beteiligten sind sich einig: Ein zügiger Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen kann nur in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den Regionen und der Landesregierung gelingen, auch wenn dies einen enormen Kraftakt bedeuten wird. Für die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Planungsregionen sind ein transparentes Verfahren und vor allem eine möglichst gerechte Verteilung der Windenergieflächen auf die sechs Planungsregionen ein zentraler Baustein. Das legt die Basis für den notwendigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie.

Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski:Der Landesregierung ist bewusst, dass das Ziel einer weitgehend parallelen Änderung von Landesentwicklungsplan und Regionalplänen eine große Herausforderung darstellt. Dass sich Politik und Verwaltung aus den Regionen deutlich dazu bekannt haben, diesen Weg gemeinsam mit der Landesregierung zu gehen, ist daher eine wichtige Voraussetzung für den beschleunigten Ausbau der Windenergie und die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Wir bringen den Schutz der Anwohner einerseits und die Bewahrung der Artenvielfalt andererseits in die richtige Balance. Dazu werden wir die Windenergieflächen gerecht zwischen den Regionen verteilen und auch die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts nutzen und vergrößern.“

Hintergrundinformation:

Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die 2-Prozent-Flächenvorgaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie umzusetzen. Die Landesregierung hatte hierzu am 4. Oktober dieses Jahres Eckpunkte für eine Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Aktuell werden die Potenziale für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen untersucht und daraus eine gerechte Verteilung auf die sechs Planungsregionen der Regionalplanung abgeleitet. Der Entwurf der Landesentwicklungsplanänderung mit den Flächenvorgaben für die sechs Planungsregionen soll im Frühjahr 2023 im Landeskabinett beschlossen werden. Daran anschließend erfolgt ein landesweites Beteiligungsverfahren. Abgeschlossen werden soll das Planverfahren im Frühjahr 2024.

Die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen sollen weitgehend zeitgleich geändert werden. Sobald die Verteilung der Flächenvorgaben auf die sechs Planungsregionen ermittelt wird, starten die darauf aufbauenden Regionalplanverfahren in den Regionen. In den Regionalplänen der sechs Planungsregionen erfolgt dann die konkrete räumliche Festlegung der Windenergiebereiche. Die Verfahren werden in den Regionalräten in den Bezirksregierungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger können sich auch hier jeweils beteiligen.

Informationen zu den Eckpunkten der Landesentwicklungsplan-Änderung und zum Verfahren finden Sie hier: https://landesplanung.nrw.de/.

 

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Telefon: 0211 61772-143
E-Mail: presse [at] mwike.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Telefon: 0211-837-1715
E-Mail: axel.baeumer [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Telefon: 0211 837-1001
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de