Landesregierung treibt Modernisierung des öffentlichen Dienstes voran
In einem gemeinsamen Prozess mit Gewerkschaften und Verbänden wurden zentrale Reformvorhaben erarbeitet, die die Bereiche Arbeitszeit, Altersgeld, Jobrad, New Work und das Zulagenwesen betreffen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Modernisierung des öffentlichen Dienstes mit einem umfassenden Maßnahmenpaket voran. In einem gemeinsamen Prozess mit Gewerkschaften und Verbänden wurden zentrale Reformvorhaben erarbeitet, die die Bereiche Arbeitszeit, Altersgeld, Jobrad, New Work und das Zulagenwesen betreffen. Daraus hat die Landesregierung ein Maßnahmenbündel identifiziert, das sie nunmehr in einen Gesetzentwurf überführen wird. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten, weiter zu stärken und zukunftsfest aufzustellen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Die Reformvorhaben unserer Modernisierungsagenda sind ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates. Wir halten die Attraktivität des öffentlichen Dienstes hoch. Diese Modernisierungsagenda bündelt das gemeinsame Engagement von Landesregierung und Gewerkschaften zur Stärkung der Verwaltung und der Menschen, die sie täglich tragen.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind das Rückgrat der Landesverwaltung. Mit unserem Paket geben wir ein klares Signal, dass wir dieses Rückgrat weiter stärken wollen – als wertschätzender und moderner Arbeitgeber. Gleichzeitig schaffen wir Strukturen, die über den gesamten Berufsverlauf hinweg mehr Flexibilität ermöglichen. Ob Arbeitszeit, Mobilität zwischen Karrierewegen oder Übergänge in den Ruhestand: Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Unser Anspruch ist ein öffentlicher Dienst, der verlässlich bleibt und sich zugleich weiterentwickelt. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden und Perspektiven haben, die mit den Anforderungen unserer Zeit Schritt halten.“
Der Landesregierung ist die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ein wesentliches Anliegen. Mit der Modernisierung des Laufbahnrechts ist das Land bereits im letzten Jahr einen großen Schritt gegangen, um die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst weiter zu verbessern sowie Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Nunmehr soll der nächste große Schritt gegangen werden.
Auf Grundlage der identifizierten Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes hat die Landesregierung ein Paket zentraler Eckpunkte mit neun konkreten Reformvorhaben zusammengestellt:
Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos
Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten, die Altersstaffelung wird angemessen berücksichtigt.
Reform des Zulagen- und Vergütungswesens
Das Zulagen- und Vergütungssystem wird vereinfacht, indem komplexe Regelungen durch Pauschalen ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Zulagen moderat erhöht und somit ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung geleistet.
Ausweitung des Arbeitszeitrahmens
Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert. Dadurch können Beschäftigte ihren Arbeitsalltag künftig noch flexibler und beginnen.
Einführung eines Altersgeldes
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten bei einem freiwilligen Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung als Ausgleich für entfallene Versorgungsanwartschaften. So wird die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft gestärkt - im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben.
Trennung der Alterssicherungssysteme
Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Alterssicherungssystemen berücksichtigt. Dies erleichtert Wechsel zwischen Karrierewegen und reduziert bürokratischen Aufwand.
Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand
Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte im öffentlichen Dienst wird dauerhaft entfristet. Damit wird die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte attraktiver gestaltet.
Verbesserung des Stellenschlüssels für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter
Durch zusätzliche Beförderungsstellen wird die Zahl an Führungsstellen in der Justiz für Richterinnen und Richter in leitender Funktion verbessert, wodurch die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig gestärkt werden.
Umsetzung von CoWorking- und Shared-Working-Angeboten
Moderne CoWorking- und Shared-Working-Konzepte sind bereits gestartet. Erste Pilotprojekte laufen in der Finanzverwaltung umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
Einführung eines Jobrad-Modells
Auch das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet den Beschäftigten künftig eine attraktive Möglichkeit zur nachhaltigen Mobilität.
Des Weiteren wird die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen prüfen, die sich aus den Empfehlungen der Fachministerkonferenzen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes im Rahmen des Prozesses der Staatsmodernisierung von Bund und Ländern ergeben. Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden. Wie angekündigt wird die Übertragung 1:1 zu erfolgen.