Landesregierung setzt Förderung von 900 praxisintegrierten Ausbildungsplätzen für angehende Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger fort

18. Mai 2026
Kindergarten

Das Kinder- und Familienministerium setzt seine Anstrengungen zur Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung fort und ermöglicht für das Schuljahr 2026/27 erneut die Förderung von rund 900 praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger (piA-K).

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Das Kinder- und Familienministerium setzt seine Anstrengungen zur Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung fort und ermöglicht für das Schuljahr 2026/27 erneut die Förderung von rund 900 praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger (piA-K). 

Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind unverzichtbar für die pädagogische Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen. Es freut mich, dass wir die Kita-Träger erneut dabei unterstützen können, in die Zukunft zu investieren. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes gehen wir künftig zudem noch einen Schritt weiter: Die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung wird Teil des Gesetzes und damit dauerhaft gesichert. Insgesamt stellen wir mit der Reform rund 68 Millionen Euro zur Personalgewinnung bereit, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.”

Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen bzw. Staatlich geprüfte Kinderpfleger arbeiten in nordrhein-westfälischen Kitas als sogenannte Ergänzungskräfte. Seit dem Schuljahr 2021/2022 kann die zweijährige Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger auch in Form einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) absolviert werden. Im Rahmen dieser Ausbildungsform verbringen die angehenden pädagogischen Kräfte deutlich mehr Ausbildungszeit in der Praxis in einer Kindertageseinrichtung. Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler von Beginn an eine Vergütung. 

Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2026 bis 2027 den Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Bereitstellung von bis zu 900 Ausbildungsplätzen insgesamt rund elf Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können bis zum 31. August 2026 über die Plattform Förderung.NRW gestellt werden.

Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helferinnen zu Kinderpflegerinnen qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer ggfs. besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen. 

Die Förderung der praxisintegrierten Kinderpflege-Ausbildung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetz, in 2026/27 letztmalig als ein Förderprogramm des Landes umgesetzt. Mit der Kibiz-Reform wird ab dem Kindergartenjahr 2027/28 die piA-K-Förderung dauerhaft in das KiBiz integriert.

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