Landesregierung bringt Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in den Landtag ein
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: Wir stehen fest an der Seite unserer Beschäftigten. Sie verdienen moderne Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit und Wertschätzung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag, 7. Juli 2026, den Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Damit setzt sie das im März vorgestellte Maßnahmenpaket um und bringt zentrale Reformen für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie auf den Weg.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag, 7. Juli 2026, den Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Damit setzt sie das im März vorgestellte Maßnahmenpaket um und bringt zentrale Reformen für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie auf den Weg. Die erste Lesung im Landtag ist für den 15./16. Juli 2026 vorgesehen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Unsere Beschäftigten halten Nordrhein-Westfalen jeden Tag handlungsfähig. Sie sorgen dafür, dass der Staat funktioniert, auch in schwierigen Zeiten. Gerade deshalb stehen wir fest an ihrer Seite. Wer Verantwortung für unser Land übernimmt, verdient moderne Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit und Wertschätzung. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir den nächsten Schritt: Wir schaffen mehr Flexibilität im Berufsverlauf, bauen Bürokratie ab und stärken die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Das ist auch ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und zu einem starken öffentlichen Dienst.“
Der Gesetzentwurf geht auf einen intensiven Dialog mit Gewerkschaften und Verbänden zurück. Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium des Innern hatten im August 2023 gemeinsam mit dem Deutschen Beamtenbund Nordrhein-Westfalen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Richterbund Nordrhein-Westfalen einen strukturierten Prozess gestartet. In insgesamt elf Werkstattgesprächen wurden zentrale Themen beraten, darunter Arbeitszeit, Beamtenversorgung, Jobrad, New Work, Zulagenwesen sowie Besonderheiten für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Minister Optendrenk: „Wir haben dieses Paket mit den Gewerkschaften und Verbänden erarbeitet. Der Prozess war offen, konstruktiv und praxisnah. Genau so muss Modernisierung gelingen: mit den Menschen, die den öffentlichen Dienst kennen und tragen. Der Gesetzentwurf zeigt: Die Landesregierung hört zu und handelt.“
Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos. Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein solches Konto und kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten.
Weitere zentrale Punkte sind die Reform des Zulagen- und Vergütungswesens, die Ausweitung des Arbeitszeitrahmens in den Morgenstunden, die Einführung eines Altersgeldes, die Trennung der Alterssicherungssysteme und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand. Zudem verbessert das Land den Stellenschlüssel für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter. Das Zulagenwesen wird vereinfacht und transparenter. Aufwendige Einzelabrechnungen sollen künftig durch Pauschalen ersetzt werden. Gleichzeitig werden Zulagen erhöht.
Auch bereits laufende Vorhaben gehören zur Modernisierungsagenda. Landesweit wurden bislang 23 dezentrale Working Spaces eingerichtet. Zehn davon sind ressortübergreifende CoWorking Spaces, 13 weitere dienen als wohnortnahe Shared-Working-Angebote an Standorten der Finanzämter für Beschäftigte der Finanzverwaltung. Das Jobrad-Modell für Beschäftigte des Landes und der Hochschulen befindet sich ebenfalls in der Umsetzung.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen. Dazu zählen ein attraktiverer Zuschlag beim Hinausschieben des Ruhestandseintritts, Leistungsbezüge für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, der elektronische Versand von Bezügemitteilungen und einfachere digitale Bekanntgaben etwa bei Beihilfebescheiden.
Minister Optendrenk: „Modernisierung heißt für uns: weniger Papier, einfachere Verfahren und mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe. Wir wollen die Verwaltung für Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger spürbar besser machen. Dazu gehört auch, dass wir Fachwissen länger im öffentlichen Dienst halten und berufliche Wege flexibler gestalten.“
Die Verbändeanhörung hat gezeigt, dass die Reformen als wichtiger Schritt zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes bewertet werden. DBB NRW, DGB NRW und DRB NRW begrüßen zentrale Elemente des Gesetzentwurfs, haben zugleich weitere Anliegen benannt. Die Landesregierung hat Hinweise aufgegriffen. So soll etwa die ursprünglich vorgesehene Einschränkung bei Krankheitszeiten im Lebensarbeitszeitkonto entfallen, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden und die Regelung praxistauglicher zu machen.