Landesregierung beschließt weitere Entlastungen zur Modernisierung des Staates
Auswärtige Kabinettssitzung in Landesvertretung in Berlin mit Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger / Nordrhein-Westfalen und Bund gehen gemeinsam Weg zu wirksamem Bürokratieabbau
Am Mittwoch, 10. Juni 2026, sind die Mitglieder der Landesregierung zur auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin gemeinsam mit Bundesminister Dr. Karsten Wildberger zusammengekommen. Die Landesregierung und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung tauschten sich über Maßnahmen zur Staatsmodernisierung aus.
Am Mittwoch, 10. Juni 2026, sind die Mitglieder der Landesregierung zur auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin gemeinsam mit Bundesminister Dr. Karsten Wildberger zusammengekommen. Die Landesregierung und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung tauschten sich über Maßnahmen zur Staatsmodernisierung aus. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das Land schneller, effizienter und moderner zu machen. Bund und Länder haben sich mit der Föderalen Modernisierungsagenda am 4. Dezember 2025 gemeinsam verpflichtet, den Staat und die öffentliche Verwaltung umfassend zu modernisieren. An der Umsetzung arbeiten Bund und Länder derzeit intensiv.
Bei der Kabinettssitzung wurden dementsprechend eine Reihe weiterer Beschlüsse zur Staatsmodernisierung gefasst. Mit den Maßnahmen werden zentrale Vorhaben der Föderalen Modernisierungsagenda aufgegriffen und in konkrete Schritte auf Landesebene überführt. Nach dem umfassenden Gesetzespaket mit weitreichenden Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen hat die Landesregierung jetzt weitere Entlastungen beschlossen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Deutschland ist immer dann erfolgreich, wenn Länder und Bund Hand in Hand arbeiten. Das gilt auch und gerade für das Großprojekt Staatsmodernisierung. Ein schneller und handlungsfähiger Staat ist eine entscheidende Voraussetzung für Investitionen und Innovationen am Standort – und damit auch für sichere Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Wir brauchen einen Kulturwandel hin zu einem Staat, der weniger regelt und mehr vertraut. Deshalb haben wir den Bund-Länder-Beschluss zur Föderalen Modernisierungsagenda im letzten Jahr mit vorangetrieben. Gemeinsam mit der Bundesregierung und Digitalminister Wildberger gehen wir jetzt große Schritte, sei es beim schnelleren und digitalen Gründen, dem Bürokratieabbaucheck oder als Taktgeber bei KI. Meine feste Überzeugung ist: Die Menschen werden unserem Staat wieder mehr vertrauen, wenn der Staat den Menschen wieder mehr vertraut.“
Stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „32 Stunden verliert ein Betrieb im Schnitt jeden Monat durch bürokratische Pflichten – 32 Stunden weniger für Aufträge, Kunden und Wachstum. Das ist der Alltag, den wir verändern wollen. Mit den heutigen Beschlüssen fügen wir dem Entlastungskurs wichtige Bausteine hinzu: KI-Reallabore schaffen Innovationsfreiraum, ‚One in, one out’ verhindert, dass neue Regeln einfach oben draufkommen. Wer Bürokratie behalten will, muss künftig erklären, warum – nicht umgekehrt. Das ist die Beweislastumkehr, die unser Land braucht.”
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger: „Die Modernisierung unseres Staates ist kein Soloprojekt, sondern echter Teamsport. Nur mit starken Partnern entwickeln wir die nötige Schlagkraft, um verkrustete Strukturen im ganzen Land aufzubrechen. Nordrhein-Westfalen ist so ein Partner. Das Land geht beim Rückbau von Bürokratie und Berichtspflichten voran. Diesen Geist des Anpackens brauchen wir auf allen Ebenen. Mehr Tempo, weniger Frust, einfach Machen – für einen schlanken, schnellen und digitalen Staat.“
Ein Schwerpunkt der Beschlüsse des Landeskabinetts ist ein Moratorium für bestimmte regierungsinterne Evaluationspflichten. Dazu soll die Geschäftsordnung der Landesregierung (GOLR) angepasst werden. Die regelmäßige Pflicht, Rechtsverordnungen immer wieder automatisch zu überprüfen und darüber zu berichten, wird zunächst ausgesetzt. Stattdessen wird nur noch im Einzelfall geprüft, wenn die Landesregierung gezielt einen Bericht anfordert.
Zudem hat die Landesregierung eine Regelung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen beschlossen. Wer zum Beispiel eine öffentlich zugängliche Sportanlage oder einen Park nutzt, trägt dafür stärker selbst Verantwortung. Die Pflichten der Kommunen zur Sicherheit bleiben zwar bestehen, sollen aber auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzt werden. Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu stärken und Kommunen zu entlasten. So wird etwa im Landesnaturschutzrecht klargestellt, dass die Nutzung freigegebener Badebereiche an Gewässern ebenfalls auf eigene Gefahr erfolgt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung. Künftig soll bei neuen Regeln stärker darauf geachtet werden, dass sie digital gut umsetzbar sind. Außerdem sollen Verfahren der Gesetzgebung einfacher und schneller werden. Durch die Veröffentlichung von Gesetzentwürfen sowie von Stellungnahmen etwa von Verbänden schafft die Landesregierung Transparenz über ihre Gesetzgebung, sodass wiederholte Prüfungen vermieden werden.
Im Bereich Digitalisierung und Innovation schafft die Landesregierung außerdem die Grundlage für KI-Reallabore in Nordrhein-Westfalen. Damit entsteht ein rechtlich neuartiges Umfeld, in dem bestimmte Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung flexibler gehandhabt werden können, um Forschung und praktische Anwendung enger zusammenzubringen. Die Landesregierung hat dazu gemeinsam mit dem „Expertenrat KI und Staatsmodernisierung“ ein erstes Umsetzungsgesetz erarbeitet und damit einen neuen Weg für die Länder eröffnet.
Zudem bekräftigt die Landesregierung ihre Unterstützung für das Projekt „Schneller Gründen“ der Föderalen Modernisierungsagenda. Ziel ist es, Unternehmensgründungen deutlich zu beschleunigen und langfristig vollständig digital abzuwickeln. Nordrhein-Westfalen unterstützt dazu die gemeinsamen Arbeiten mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Die Entlastungen sind im Einzelnen:
- Mit einem Gemeingebrauchgesetz wird festgelegt, dass die freiwillige unentgeltliche Nutzung von kommunalen Einrichtungen auf verstärkte Eigenverantwortung des Bürgers geschieht.
- Mit einem bundesweit ersten Gesetz für sogenannte KI-Reallabore wird ein entscheidender Schritt zur Aktvierung eines zentralen Instruments der Innovation im KI-Bereich für das Land aktiviert.
- Mittels einer Änderung der Geschäftsordnung wird eine Vielzahl von regierungsinternen Evaluationspflichten zu Rechtsverordnungen mit einem Moratorium belegt.
- Die Regelungen zur Organisation der Gesetzgebung werden optimiert: Bürokratiechecks werden ausdifferenziert und die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen werden für die Öffentlichkeit transparenter dargestellt.
- Das Kabinett gibt den konkreten Startschuss, um das Prinzip „One-In-One-Out“ testweise zu erproben.
- Zudem hat es sich darauf verständigt, weitere Schritte zur digitalen und raschen Unternehmensgründung zu unternehmen.
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