Landespatientenbeauftragte ruft Kommunen und Krankenkassen weiterhin zur Einigung im Streit um Kosten für Einsätze des Rettungsdienstes auf

Middendorf: Einsätze des Rettungsdienstes dürfen für Patientinnen und Patienten keine Frage des Geldes sein

18. Dezember 2025
Porträtfoto am Rednerpult

Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, spricht sich mit Nachdruck für eine Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten im Streit der Krankenkassen und Kommunen um die Übernahme von Kosten für Einsätze des Rettungsdienstes aus.

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Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, spricht sich mit Nachdruck für eine Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten im Streit der Krankenkassen und Kommunen um die Übernahme von Kosten für Einsätze des Rettungsdienstes aus.

Kern des Konfliktes zwischen Kommunen und Krankenkassen ist unter anderem die Erstattung sogenannter Fehlfahrten und Fehleinsätze, die seitens der Krankenkassen zukünftig nicht mehr übernommen werden sollen. Dabei handelt es sich um Einsätze, bei denen ein Rettungswagen gerufen wird, ohne dass ein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Bisher hatten sich die Krankenkassen und die Kommunen dabei stets auf ein Finanzierungsmodell verständigt, das auch diese Kosten abdeckt. Eine solche Verständigung wurde für die Zukunft bislang nicht erreicht. Infolgedessen gibt es nun Überlegungen bei Kommunen, die nicht durch die Krankenkassen übernommenen Kosten den Patientinnen und Patienten in Form eines Gebührenbescheides mindestens anteilig in Rechnung zu stellen. 

Dazu die Landespatientenbeauftragte Claudia Middendorf: „Ich halte es für ein fatales Signal, wenn Menschen in Zukunft überlegen müssen, ob sie einen Rettungswagen rufen, wenn sie sich in Not befinden oder wenn es darum geht einem anderen Menschen zu helfen. Das wäre eine Gefahr für die Gesundheitsversorgung und die Zivilcourage in unserem Land. Der Notruf darf jedoch nur gewählt werden, wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt. Eine bewusste Fehlnutzung sollte sanktioniert werden. 

Es ist nachvollziehbar, dass die Krankenkassen weitere Erhöhungen für ihre Beitragszahlerinnen und -zahler möglichst geringhalten möchten und die Kommunen Mehrausgaben in Höhe mehrerer Millionen verhindern müssen. Ich begrüße, dass es zwischenzeitlich Signale der Kommunen gibt, eine finanzielle Belastung der Patientinnen und Patienten zu verhindern. Das ist ein erster wichtiger Schritt, aber die Debatte ist damit noch nicht beendet. Dieser Streit darf keinesfalls auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Wenn zukünftig abgewogen werden muss, ob ein Rettungswagen zu rufen ist, kann es dazu kommen, dass der Notruf auch in notwendigen Fällen nicht kontaktiert wird. Die ausbleibende Sofortbehandlung nach Unfällen oder anderen präklinisch relevanten Akutfällen könnten dann für Patientinnen und Patienten schwerwiegende gesundheitsgefährdende Folgen haben. Ebenso können hohe Folgekosten für die Krankenkassen, aber langfristig auch für die öffentliche Hand entstehen.

Wir dürfen den Bürgerinnen und Bürgern nicht aufbürden, jeden medizinischen Einzelfall unterscheiden zu können. Stattdessen sollte vielmehr auf Sensibilisierung und Aufklärung gesetzt und auf die Nutzung des Angebots der Terminservicestelle 116117 hingewiesen werden. Unsere Gesundheitsversorgung darf nicht zu einem Privileg und einer Frage des Geldes werden. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleichberechtige gesundheitliche Versorgung. Daher appelliere ich an die Verhandlungsparteien, eine Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten zu finden, bis die rechtlichen Lücken auf Bundesebene geschlossen werden.“

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