Land regelt Kostenübernahme für ABC-Klassen: Entwurf für Belastungsausgleichsgesetz vorgelegt
Ministerin Feller: Wir sorgen für eine klare Finanzierung und verlässliche Rahmenbedingungen für die ABC-Klassen
Das Schulministerium hat den Entwurf eines Belastungsausgleichsgesetzes zur Einführung der ABC-Klassen vorgelegt und das Verfahren zur Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände nach dem Konnexitätsausführungsgesetz NRW eingeleitet.
Das Schulministerium hat den Entwurf eines Belastungsausgleichsgesetzes zur Einführung der ABC-Klassen vorgelegt und das Verfahren zur Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände nach dem Konnexitätsausführungsgesetz NRW eingeleitet. Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die wesentlichen Kosten übernimmt, die den Kommunen durch die Einführung der ABC-Klassen entstehen. Schulministerin Dorothee Feller: „Mit den ABC-Klassen stärken wir die frühzeitige Förderung und verbessern die Startchancen unserer Kinder. Mit dem Belastungsausgleichsgesetz schaffen wir Klarheit und Verlässlichkeit für unsere Kommunen.“
Die einmaligen investiven Kosten werden auf rund 51,6 Millionen Euro geschätzt. Sie entstehen insbesondere durch zusätzliche Raumbedarfe bei den Schulträgern sowie durch die Einrichtung und Ausstattung der Räume.
Die jährlich wiederkehrenden Kosten belaufen sich auf schätzungsweise insgesamt rund 109,05 Millionen Euro. Sie umfassen insbesondere Bewirtschaftungskosten für zusätzliche Räume, Aufwendungen für Lernmittel, Kosten für die Beförderung von Kindern zwischen Kindertageseinrichtung und Vorkursort, Fahrkostenerstattungen sowie den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Mit der Einführung der ABC-Klassen wird in Nordrhein-Westfalen Neuland betreten. Verlässliche Erfahrungswerte liegen daher noch nicht vor. Die Kosten wurden auf Grundlage von Annahmen und Setzungen ermittelt und werden im weiteren Verfahren überprüft und konkretisiert. Eine erste Überprüfung des Belastungsausgleichs ist daher bereits auf Basis der Schuljahre 2028/29 und 2029/30 vorgesehen.
Künftig werden Kinder, die noch nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, im Jahr vor der Einschulung an einer ABC-Klasse teilnehmen. Neben der Sprachförderung werden dort auch weitere grundlegende Fähigkeiten gestärkt, die für einen erfolgreichen Schulstart wichtig sind. Die ABC-Klassen knüpfen an die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen an und ergänzen diese gezielt. Ziel ist eine konzeptionell aufeinander aufbauende Sprachbildung von der Kita bis in die Grundschule, damit Kinder von Anfang an bestmöglich unterstützt werden.
Mit dem Gesetzentwurf wird dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen. Die Einführung der ABC-Klassen stellt eine neue Aufgabe für die kommunalen Schulträger dar, die mit zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden ist. Mit dem Belastungsausgleichsgesetz wird sichergestellt, dass diese Belastungen angemessen ausgeglichen werden.
Zu dem Entwurf wurde nun das Beteiligungsverfahren nach dem Konnexitätsausführungsgsetz NRW eingeleitet. Unter Berücksichtigung der Einlassungen der Kommunalen Spitzenverbände wird die Landesregierung voraussichtlich im Sommer über die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag entscheiden. Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren.
Schulministerin Dorothee Feller: „Uns ist wichtig, die Umsetzung der ABC-Klassen gemeinsam gut vorzubereiten. Deshalb legen wir großen Wert auf die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren. Sie helfen uns, die Regelungen praxistauglich auszugestalten und die ABC-Klassen pragmatisch umzusetzen.“