Land Nordrhein-Westfalen erhöht Unterstützung der Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild

30. April 2026
zwei Wildschweine schnüffeln umringt von Büschen im Gras

Aufgrund des hohen Aufwandes für die Jagd in den Restriktionszonen für Erlegung und Beprobung erhöht das Land Nordrhein-Westfalen seine finanzielle Unterstützung der Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vor rund zehn Monaten ist das erste mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein in Nordrhein-Westfalen bei Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden worden. Inzwischen gibt es in den von der ASP betroffenen Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis rund 580 ASP-positiv getestete Funde. Demgegenüber stehen rund 45.000 landesweit negativ getestete Wildschweine, die fast ausschließlich entweder von der Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen erlegt oder tot aufgefunden wurden. Mit der Reduktion des Wildschweinbestandes sinkt auch das Risiko der Weiterverbreitung des Virus. Deshalb sind die Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Gebieten aufgefordert, verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Aufgrund des hohen Aufwandes für die Jagd in den Restriktionszonen für Erlegung und Beprobung erhöht das Land Nordrhein-Westfalen seine finanzielle Unterstützung der Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild.

Ministerin Silke Gorißen: „Je schneller der Bestand von Schwarzwild im Kerngebiet sowie in den Sperrzonen II und I reduziert wird, umso schneller lässt sich die Afrikanische Schweinepest tilgen. Als Land Nordrhein-Westfalen beteiligen wir uns daher bereits seit Februar finanziell an Programmen der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und des Hochsauerlandkreises zur verstärkten Bejagung. Jetzt verdoppeln wir unsere Unterstützung an die Kreise.“ Mit diesen Programmen wird den Jagdausübungsberechtigten ein Pauschalbeitrag pro erlegtem Wildschwein ausgezahlt.

200 Euro fortan pro Wildschwein im Kerngebiet und der Sperrzone II

Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den betroffenen Kreisen bereits seit Sommer 2025 über eine spezielle Richtlinie Kosten, die im Zuge von Maßnahmen der Seuchenbekämpfung vor Ort entstanden sind, zum Beispiel bei der Errichtung von Zäunen oder der Kadaversuche. Diese Richtlinie wurde im Februar 2026 erweitert durch eine zusätzliche Beteiligung des Landes an Programmen der Kommunen, bei denen Jägerinnen und Jägern Anreize geboten werden, mehr Wildschweine im Kerngebiet und in den Sperrzonen I und II zu jagen. Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen den Kommunen bis zu 100 Euro pro Wildschwein, das im Kerngebiet erlegt wird, und bis zu 75 Euro pro Schwarzwild, das in der Sperrzone II und I geschossen wird, vom Land erstattet.

Ab sofort werden diese Summen erhöht: Für die Entnahme von Schwarzwild im Kerngebiet und in der Sperrzone II gibt es eine Entschädigung pro Wildschwein 200 Euro. In der Sperrzone I gibt es fortan 150 Euro für jedes erlegte Schwarzwild.

Die Kommunen zahlen diese Pauschalbeiträge pro erlegtem Wildschwein als Ausgleich für Schäden, Einschränkungen in der Vermarktung von Wildbret sowie den erhöhten Aufwand durch die behördlich angeordnete verstärkte Bejagung aus. Abgewickelt werden die Erstattungen an die Kreise durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung.

Ministerin Silke Gorißen: „Wir brauchen weiterhin die uneingeschränkte Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten in der Region, um die Tierseuche zu bekämpfen. Hierbei suchen wir den engen Schulterschluss mit den Kreisen vor Ort, um zusätzliche Anreize und Unterstützungsangebote zur Bejagung von Wildschweinen zu setzen.“

Bejagungskonzepte der Kreise funktionieren – über 13.500 geschossene Wildschweine im ASP-Gebiet

Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind seit dem Herbst Jägerinnen und Jäger aufgerufen, zur weiteren Reduktion des Wildschweinebestands in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Diese Bejagung erfolgt auf der Grundlage individueller Bejagungskonzepte der ASP-betroffenen Kreise im Sauerland und Südwestfalen. So sind seit Ausbruch der ASP im Juni 2025 bereits über 13.500 Wildschweine in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Hochsauerlandkreis durch die Jägerschaft entnommen worden.

Bei der Bejagung kommen auch spezielle Fallen zum Einsatz. Laut Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) sind derzeit über 30 Fallen im Einsatz, die durch die landeseigene Jagdeinheit ASP im Kerngebiet und in der Sperrzone II betreut werden. Diese Fallen ermöglichen es, die Wildschweinpopulation störungsarm zu senken. Beide Systeme wurden bereits in anderen Bundesländern eingesetzt. Weitere Fallen werden zeitnah aufgestellt.

Um die Bejagung von Schwarzwild in den betroffenen Gebieten weiter zu erleichtern, hat das Land Nordrhein-Westfalen zudem eine weitere Bezäunung orientiert an den Grenzen der Sperrzone II veranlasst, zusätzlich zur vorhandenen Abzäunung des Kerngebiets.

Suche mit Suchtrupps und Drohnen

Auch Drohnen sind seit dem vergangenen Sommer im Einsatz, um Wildschweine sowie Spuren von Wildschweinen zu identifizieren und somit einen Überblick über die Wildschweinpopulation zu gewinnen. Im Zeitraum Februar bis März 2026 sind zudem in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe im dortigen Kerngebiet Drohnen im Wärmebildtechnik unterwegs gewesen, um einen Überblick über das regionale Wildschweinvorkommen zu gewinnen. Dieses Wissen ist wichtig für die weiteren Bejagungskonzepte von Wildschweinen. 

Für den Kreis Olpe wurden circa 1.200 Stück Schwarzwild und für den Kreis Siegen-Wittgenstein 250 Stück Schwarzwild nach der Reproduktion geschätzt. Bei der Schätzung wurde die anzunehmende Mortalität durch ASP oder zusätzliche Entnahmen seit dem Abschluss der Befliegung nicht berücksichtigt.

Zentraler Ansprechpartner für das Jagdgeschehen bei Wald und Holz NRW

Mit der Einrichtung einer zentralen Leistelle ASP Jagd bei Wald und Holz NRW wird die gute Zusammenarbeit zwischen allen ASP-Beteiligten der Vergangenheit weiter gestärkt. Ziel ist die Abstimmung, Koordination und Unterstützung geeigneter jagdlicher Maßnahmen vor allem in der Sperrzone 2 und im Kerngebiet. Jagdausübungsberechtigte, die Unterstützung bei der Bejagung benötigen, können sich unter asp@wald-und-holz.nrw.de melden. In gezielten Informationsveranstaltungen wird die Jägerschaft auch über mögliche Unterstützungsangebote seitens der Jagdeinheit informiert.

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