Landesregierung stellt Überarbeitung des Landesforstgesetzes vor

18. Mai 2026
PHB Wald Licht

Das über Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen bewährte Landesforstgesetz wird gezielt modernisiert und weiterentwickelt, um die Kernbotschaften der in diesem Jahr vorgestellten nordrhein-westfälischen Waldstrategie gesetzlich zu verankern.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Das über Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen bewährte Landesforstgesetz wird gezielt modernisiert und weiterentwickelt, um die Kernbotschaften der in diesem Jahr vorgestellten nordrhein-westfälischen Waldstrategie gesetzlich zu verankern. Ziel des weiterentwickelten Gesetzes auf Basis der Waldstrategie ist es, den Wald in seiner Vitalität, Widerstandskraft und Leistungsfähigkeit zu erhalten, ihn klimaanpassungsfähig weiter zu entwickeln und den Waldboden zu schützen. Zugleich soll über das neue Gesetz geregelt werden, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auch in Zukunft bei der Wiederbewaldung und der Anpassung der Wälder an den Klimawandel unterstützt werden. Künftig erhält das Landesforstgesetz die Bezeichnung Landeswaldgesetz. 

Ministerin Silke Gorißen: „Wir wissen, dass die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels dem Wald stark zusetzen. Angesichts des Zustandes des Waldes müssen wir ganzheitlich denken und gemeinsam handeln. Mit der Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes auf Basis unserer Waldstrategie gehen wir den nächsten Schritt. Wir schaffen in Abstimmung mit allen Beteiligten die rechtliche Grundlage, den Wald mit all seinen lebenswichtigen Funktionen für nachfolgende Generationen zu erhalten.“

Verbändeanhörung eingeleitet

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat jetzt die Verbändebeteiligung zur Änderung des im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs eingeleitet. Die Verbände aus Waldbesitz, Forstwirtschaft, Naturschutz und Freizeitnutzungen erhalten nun die Gelegenheit, ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz abzugeben. Nach Auswertung der Verbändeanhörung wird der Gesetzentwurf durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht.

Klarstellungen beim Waldbetretungsrecht

Der Wald soll auch in Zukunft ein wichtiger Raum für alle Erholungssuchenden bleiben. Schon im bisherigen Landesforstgesetz gibt es klare Vorgaben für das Begehen oder Radfahren im Wald, dazu zählt das Gebot, auf Wegen zu bleiben. Der neue Gesetzentwurf führt hier zu einer Klarstellung der befahrbaren Wege: Der Gesetzentwurf präzisiert, dass das Radfahren auf ausgewiesenen Trails oder befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen mit ausreichender Breite erlaubt ist. Eine konkrete Breite ist dabei im Gesetzentwurf ausdrücklich nicht festgelegt. Wie bisher bleibt auch im neuen Gesetzentwurf das Befahren der Waldfläche außerhalb von Wegen mit Fahrrädern und das Anlegen illegaler Renntrails verboten. Zum Schutz der Natur bleibt das Befahren der Waldwege mit Motorrädern oder Mofas weiterhin ausgeschlossen. Darunter werden künftig auch Zweiräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h und andere kennzeichenpflichtige Zweiräder gefasst. Normale E-Bikes oder Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h fallen ebenso wie Krankenfahrstühle nicht unter diese Regelung. Sie sind im Wald auch weiterhin erlaubt.

Ministerin Silke Gorißen: „Die Menschen sollen auch weiterhin den Wald genießen können. Zum Schutz von Flora und Fauna und der Erholungssuchenden zeigen wir aber chaotischem Verhalten im Wald die Rote Karte. Wir sind alle aufgerufen, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass der Wald mit all seinen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen erhalten bleibt.“

Zum verbesserten Schutz gegen Waldbrände oder zur Beseitigung von Schadholz nach Stürmen kann in Zukunft die zuständige Forstbehörde außerdem zeitweise Beschränkungen beim Betreten des Waldes aussprechen.

Zudem soll unter anderem die effektive Verfolgung und Ahndung des rechtswidrigen Parkens von Fahrzeugen im Wald ermöglicht werden. 

Unterstützung des Waldbesitzes 

Im Fokus der gesetzlichen Anpassungen steht die Unterstützung des Waldbesitzes bei der Wiederbewaldung und der Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Dabei kommt dem Wissenstransfer und den vielfältigen Informations- und Hilfsangeboten der Landesforstverwaltung eine besondere Bedeutung zu. Zugleich werden die Regelungen über die Betreuung des Waldbesitzes an die Vorgaben des Wettbewerbs- und Beihilferechts angepasst. Die gesetzliche Frist zur Wiederbewaldung wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt, um Waldbesitzenden mehr Zeit für die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen zu geben. Des Weiteren werden Zusammenschlussmöglichkeiten von Waldgenossenschaften erweitert.

Die Vorbildfunktion des Staatswaldes für eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes wird stärker als bisher betont. 

Weniger Bürokratie

Zudem sieht der Referentenentwurf eine Reihe von Regelungen zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung vor, unter anderem die Einführung digitaler Formate für landesgesetzlich geregelte forstliche Zusammenschlüsse wie die Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz. Die Anzeige des Wegebaus im Wald zur Vorlage an die Forstbehörde soll praxisgerechter und transparenter erfolgen können.

Hintergrund

Rund ein Drittel der Fläche von Nordrhein-Westfalen ist bewaldet. Die Waldflächen erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen der Forstwirtschaft und sind zugleich Natur- und Lebensraum zahlreicher Arten sowie ein wichtiger Erholungsraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. 

Die Forstwirtschaft steht angesichts der großen Waldschäden und der Wiederbewaldungsaufgabe vor großen Herausforderungen. Die langfristig abnehmende Waldvitalität ist besorgniserregend. Ziel ist es, die Wälder bestmöglich an den Klimawandel anzupassen und die vielfältigen wichtigen Waldfunktionen auch zukünftig zu erhalten. 

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