Afrikanische Schweinepest: Land Nordrhein-Westfalen veranlasst Erweiterung der Sperrzonen

Weitere ASP Verdachtsfälle bei Netphen-Grissenbach

9. Mai 2026
zwei Wildschweine schnüffeln umringt von Büschen im Gras

Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Hochsauerlandkreis werden in Abstimmung mit den drei betroffenen Kreisen die Sperrzonen I und II erweitert. Grund der notwendigen Erweiterung ist ein am Maifeiertagswochende tot aufgefundenes Wildschwein in Netphen-Grissenbach, das an der ASP verendet ist.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Hochsauerlandkreis werden in Abstimmung mit den drei betroffenen Kreisen die Sperrzonen I und II erweitert. Grund der notwendigen Erweiterung ist ein am Maifeiertagswochende tot aufgefundenes Wildschwein in Netphen-Grissenbach (Kreis Siegen-Wittgenstein), das an der ASP verendet ist. Am Donnerstag, 7. Mai 2026, sind zudem drei weitere tote Wildschweine bei Grissenbach entdeckt worden. Das zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA Westfalen in Arnsberg hat das ASP-Virus bei diesen drei Wildschweinen jetzt nachgewiesen. Das Gebiet bei Grissenbach wird weiterhin intensiv nach weiteren toten Wildschweinen abgesucht.

Hierbei steht das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz unverändert in engem Austausch mit allen Beteiligten auf Ebene der Kreise, der Bundesländer, insbesondere Hessen, dem Bund und der EU. Durch die neue Ausdehnung der Sperrzonen I und II wird es Anpassungen bei derzeit geplanten und laufenden Zaunbaumaßnahmen geben.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Hochsauerlandkreis, der Kreis Olpe und der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten weiterhin darum, tot aufgefunde Tiere direkt bei dem zuständigen Kreisveterinäramt zu melden, das unmittelbar die Bergung übernimmt. Die aktuell in den Allgemeinverfügungen geltenden Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der ASP müssen streng befolgt werden. Dazu gehören insbesondere Wegegebote, d.h. Straßen und offizielle Wanderwege dürfen nicht verlassen werden und mitgeführte Hunde müssen angeleint sein. Außerdem gelten eingeschränkte Verbringungs- und Vermarktungsmöglichkeiten für Hausschweine, Wildschweine und ggf. eine eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

Hintergrund
Im Juni 2025 ist in Nordrhein-Westfalen das erste mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein im Kreis Olpe gefunden worden. Inzwischen sind rund 620 Wildschweine in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Hochsauerlandkreis positiv auf die ASP getestet worden. Bislang ist kein Hausschweinebestand in NRW betroffen. Seit Beginn des Ausbruchs gelten in allen drei Kreisen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der ASP. Dazu gehört auch eine intensive Bejagung des Schwarzwildes in den Sperrzonen I und II sowie das Aufstellen von Wildschweinfallen.

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