Kabinett beschließt Übergangsfinanzierung zur KiBiz-Reform

Das Landeskabinett hat ein Übergangsjahr bis zur Kinderbildungsgesetz (KiBiz)-Reform 2020/21 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von gut 450 Millionen Euro für die Kita-Träger beschlossen.

25. September 2018

Das Landeskabinett hat den „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz“ beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform.

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Das Landeskabinett hat den „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz“ beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform. „Wir geben den Trägern Planungssicherheit. Bereits erfolgte Stabilisierungsmaßnahmen, ein guter Personalschlüssel und Qualität in der Kindertagesbetreuung werden so gesichert und können weiterentwickelt werden“, betonte Familien- und Kinderminister Joachim Stamp.
 
Der Gesetzentwurf sieht ein Gesamtvolumen für die Kita-Träger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kitajahr 2019/20 vor, an dem sich die Kommunen beteiligen. Auf Grundlage einer Verständigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden tragen die Kommunen rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3 Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro. Die erforderlichen Mittel für das Übergangsjahr werden im Landeshaushalt 2019 und 2020 bereitgestellt. Insgesamt werden hierfür Landesmittel in Höhe von 390,7 Millionen Euro veranschlagt. Eingesetzt werden sollen dabei auch die rund 100 Millionen Euro der zu erwartenden Bundesmittel im Rahmen des Bundes-Qualitätsentwicklungsprozesses. Außerdem werden die KiBiz-Kindpauschalen für ein weiteres Kindergartenjahr um 3 Prozent erhöht.
 
Das Übergangsjahr ist erforderlich, da mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen des Landes für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen enden. Gleichzeitig kann zu diesem Zeitpunkt der Prozess für eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierungsstruktur zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung noch nicht abgeschlossen sein. „Die jahrelange Unterfinanzierung des Kita-Finanzierungssystems behindert den weiterhin dringend notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau und führt zu Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität“, sagt Minister Stamp.
 
Familienminister Stamp: „Mit der umfassenden KiBiz-Reform werden wir für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen. Dazu wird das Finanzierungssystem neu strukturiert sowie Qualität und Öffnungszeiten verbessert.“ Nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten möchte die Landesregierung Anfang 2019 den Entwurf für die KiBiz-Reform vorlegen.
 

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