Kabinett beschließt Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

Minister Duin: Die Neuregelung der Vergabe entlastet Wirtschaft und Kommunen von Bürokratie

14. Juni 2016

Die öffentliche Hand soll als fairer Auftraggeber soziale sowie ökologische Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigen. Diese Ziele will die Landesregierung künftig mit geringerem bürokratischem Aufwand für Unternehmen und Kommunen erreichen. Den entsprechenden Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) hat das Kabinett verabschiedet. Die Novelle wird jetzt in den Landtag eingebracht.

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Die öffentliche Hand soll als fairer Auftraggeber soziale sowie ökologische Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigen. Diese Ziele will die Landesregierung künftig mit geringerem bürokratischem Aufwand für Unternehmen und Kommunen erreichen. Den entsprechenden Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) hat das Kabinett verabschiedet. Die Novelle wird jetzt in den Landtag eingebracht.
 
Minister Garrelt Duin: „Die öffentliche Hand in Nordrhein-Westfalen ist und bleibt ein fairer Einkäufer. Dieses Ziel können wir künftig mit einem einfacheren Gesetz erreichen, das Unternehmen und Vergabestellen der Kommunen von bürokratischem Aufwand entlastet.“
 
Möglich wird dies zum Beispiel durch die Einführung des Bestbieterprinzips sowie die Anhebung der Bagatellgrenze. Künftig soll nach dem Willen der Landesregierung nur noch der erfolgreiche Bewerber die Nachweise des Gesetzes erbringen. Alle anderen Bieter sind davon befreit. Gleichzeitig wird die Bagatellgrenze zur Anwendung einzelner Bestimmungen des Gesetzes von 500 auf 5.000 Euro angehoben. Andere Anforderungen, wie Mindestlohn oder Frauenförderung, gelten unverändert ab Auftragswerten von 20.000 bzw. 50.000 Euro.
 
Der Gesetzentwurf schafft außerdem die Grundlage für ein Siegelsystem, das die Erbringung der Nachweise erleichtern soll. Darüber hinaus richtet das Ministerium eine Servicestelle ein, die öffentliche Auftraggeber, Bieter und die Öffentlichkeit zu allen Fragen des TVgG kostenlos berät. Schließlich orientiert sich der vergabespezifische Mindestlohn künftig am Mindestlohngesetz, ohne das derzeitige Lohnniveau von 8,85 Euro zu unterschreiten. Sobald der Bundes-Mindestlohn diese Höhe erreicht, wird die Harmonisierung beider Mindestlöhne abgeschlossen.
 
Die Gesetzgebung obliegt nun dem Landtag.

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