Europäische Grundwerte konsequent und wirksam schützen: Europaminister begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit

16. Februar 2022

Am 16. Februar 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus mit den europäischen Verträgen vereinbar ist.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Am 16. Februar 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Auf Grundlage dieses Mechanismus kann die Europäische Union EU-Fördermittel gegenüber Mitgliedstaaten kürzen oder einfrieren, wenn ein Mitgliedstaat gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt und dadurch Integrität des EU-Haushalt zu beeinträchtigen droht. Der Konditionalitätsmechanismus war am 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Im März 2021 reichten Polen und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen den Mechanismus ein.

Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft und eine Rechtsgemeinschaft. Deshalb muss sie gegen Angriffe auf die Gewaltenteilung, auf die Unabhängigkeit von Richtern wehrhaft sein. Deshalb begrüße ich das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Konditionalitätsmechanismus, das der Europäischen Kommission ein weiteres Instrument gibt, gegen Rechtsstaatsverstöße vorzugehen. Die Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewartet. Nun erwarte ich, dass sie zügig handelt und den Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit gezielt und wirksam anwendet. Alle Mitgliedstaaten haben sich mit Beitritt in die EU zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeitbekannt. Diese Prinzipien müssen in der ganzen EU gelten.“  

Die Rechtsstaatlichkeit als ein fundamentales Prinzip der europäischen Gemeinschaft ist vielerorts unter Druck. In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission zahlreiche Instrumente entwickelt, um die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruptionsbekämpfung und die Medienvielfalt in ihren Mitgliedstaaten zu stärken. Dazu zählen neben dem Konditionalitätsmechanismus auch die Rechtsstaatsberichte, die jährlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellt werden.

Kontakt

Pressekontakt

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Telefon: 0211 837-1399

Bürgeranfragen

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Telefon: 0211 837-1001
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de