Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige, Familien und pflegende Angehörige

Landeskabinett verabschiedet in Berlin eine Bundesratsinitiative für die Mitte der Gesellschaft / Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro pro Jahr.

26. Juni 2018

Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und pflegende Angehörige – das sind die Kernpunkte eines Reformplans, den das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen heute auf seiner Sitzung in Berlin verabschiedet hat.

Finanzen

Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und pflegende Angehörige – das sind die Kernpunkte eines Reformplans, den das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen heute auf seiner Sitzung in Berlin verabschiedet hat. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper wird die Landesregierung am 6. Juli eine entsprechende Initiative für steuerliche Vereinfachungen und eine Stärkung der Mitte der Gesellschaft in den Bundesrat einbringen.
 
„Wir wollen diejenigen entlasten, die sich in der Mitte der Gesellschaft für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens in besonderer Weise einsetzen“, sagte Minister Lienenkämper. „Diese Menschen sind der Kitt unserer Gesellschaft. Ihre tagtägliche Leistung wollen wir noch stärker anerkennen. Zugleich wollen wir die Rahmenbedingungen für Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.“
 
Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro bundesweit pro Jahr. „Ich habe maßvolle Entlastungsschritte vorgeschlagen, mit denen wir schnell spürbare Vereinfachungen für die Menschen in unserem Land erreichen können“, sagte Lienenkämper. „Im Ehrenamt, bei den Familien oder auch bei denjenigen, die ihre Angehörigen pflegen: Hier gibt es eine Vielzahl einzelner Maßnahmen, die jeweils nicht viel kosten, aber im konkreten Alltag der Menschen für deutliche Verbesserungen sorgen.“
 
Konkret geplant sind zum Beispiel die folgenden Maßnahmen:

  • Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale. Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt. Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden. 
  • Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden. Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt. 
  • Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung. 
  • Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld. 
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