Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2025 für Nordrhein-Westfalen

Minister Dr. Optendrenk: Trotz Mehreinnahmen keine neuen Handlungsspielräume

4. November 2025
Marcus Optendrenk

Das regionalisierte Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung fällt für Nordrhein-Westfalen für 2025 und 2026 etwas besser aus als im Mai 2025 prognostiziert. Mittelfristig bleiben die Steuereinnahmen aber deutlich hinter den Erwartungen der letzten Steuerschätzung und den Kalkulationen in der mittelfristigen Finanzplanung zurück.

Finanzen

Das regionalisierte Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung fällt für Nordrhein-Westfalen für 2025 und 2026 etwas besser aus als im Mai 2025 prognostiziert. Mittelfristig bleiben die Steuereinnahmen aber deutlich hinter den Erwartungen der letzten Steuerschätzung und den Kalkulationen in der mittelfristigen Finanzplanung zurück.

Nach dem regionalisierten Ergebnis der aktuellen Herbst-Steuerschätzung kann das Land Nordrhein-Westfalen im laufenden Jahr mit Mehreinnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro gegenüber dem Schätzergebnis von Mai 2025 rechnen. Dieses Ergebnis amortisiert sich allerdings dadurch, dass im fast gleichen Umfang weniger Kredite über die Konjunkturkomponente aufgenommen werden können als im Haushalt 2025 vorgesehen. Für das Jahr 2026 wird darüber hinaus zwar ein Steuer-Plus von rund 321 Millionen Euro prognostiziert. Für die Jahre 2027 bis 2029 ergibt sich im Vergleich zur Mai-Schätzung jedoch ein deutliches Minus von insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro. 

„Die Herausforderungen für den Landeshaushalt bleiben trotz der moderat verbesserten Entwicklung der Steuereinnahmen in den Jahren 2025 und 2026 unverändert groß. Durch gegenläufige Auswirkungen bei der Konjunkturkomponente 2025 ergeben sich infolge der Steuerschätzung keine neuen Gestaltungsspielräume“, erläutert Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. Der Blick auf die Folgejahre 2027 bis 2029 mache deutlich, wie wichtig es weiterhin sei, seriös, umsichtig und vorausschauend zu planen, um finanziell handlungsfähig zu bleiben. „Es ist zwingend erforderlich, unseren klaren Kurs der Ausgabendisziplin und klugen Prioritätensetzung entschieden fortzusetzen“, so der Minister weiter.

Insgesamt hat sich das Schätzergebnis gegenüber der letzten Steuerschätzung im Mai leicht aufgehellt. Dies ist insbesondere auf die gegenüber dem Frühjahr verbesserte Prognose bei den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten zurückzuführen. Gleichwohl sind die strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft nicht gelöst, auch wenn die Bundesregierung mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität einen wichtigen Wachstumsimpuls gesetzt hat. Für 2025 geht die Bundesregierung nun von einem minimalen Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,2 Prozent aus. Im kommenden Jahr rechnet sie aufgrund einer steigenden Binnennachfrage mit einem realen Wachstum von 1,3 Prozent, für 2027 dann mit 1,4 Prozent.

„Wir gehen davon aus, dass die auf Bundesebene beschlossenen und noch zu erwartenden Steuergesetze gezielte Konjunkturimpulse setzen. Gleichzeitig werden sie jedoch die Entwicklung der Steuereinnahmen langfristig belasten. Entscheidend ist daher, dass das prognostizierte Wirtschaftswachstum tatsächlich eintritt und die von der Bundesregierung angestoßenen Reformen in der Folge dauerhaft für mehr wirtschaftliche Dynamik sorgen. Nur so kann sich der Aufwärtstrend verstetigen und die öffentlichen Haushalte entlastet werden“, erläutert Minister Dr. Optendrenk.

Nach den Ergebnissen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung steigen die Steuereinnahmen für Deutschland insgesamt im Schätzzeitraum weiter an. Insgesamt verzeichnen die prognostizierten Steuereinnahmen von 2025 bis 2029 gegenüber der Mai-Steuerschätzung einen Anstieg von rund 33,7 Milliarden Euro, was einer moderaten Steigerung von knapp 0,6 Prozent entspricht. Der wesentliche Teil des Anstiegs konzentriert sich dabei auf den Schätzzeitraum bis 2027. Danach belasten die steuerlichen Maßnahmen des Investitionsboosters zunehmend die Haushalte von Bund und Ländern. 

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stützt seine Schätzungen auf die gesamtwirtschaftlichen Eckdaten der Bundesregierung. Dabei berücksichtigt er das jeweils zum Zeitpunkt der Beratungen geltende Steuerrecht. Für eine verantwortungsvolle Finanzplanung ist dies allein jedoch nicht ausreichend. Bei der Regionalisierung der Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen wurden daher zusätzlich sich bereits abzeichnende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene wie die Entwürfe für ein Steueränderungsgesetz 2025 oder ein Aktivrentengesetz einbezogen. „Vorausschauende Planung und Vorsorge sind Merkmale unserer klugen und soliden Finanzarchitektur. In den Planungen für den Landeshaushalt sind solche zukünftigen Veränderungen daher einzukalkulieren, um Vorsorge für künftige Steuermindereinnahmen zu treffen“, so Minister Dr. Optendrenk. Die zwingend notwendigen Anpassungen für den Haushaltsplanentwurf 2026 werden zusammen mit der Steuerschätzung sowie dem Nordrhein-Westfalen-Plan in der Ergänzungsvorlage umgesetzt. 

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