Einfacher laden, einfacher umsteigen: Nordrhein-Westfalen baut Förderung für neue E-Ladeinfrastruktur aus

Ministerin Neubaur: In Nordrhein-Westfalen sollen alle von bezahlbarer Elektromobilität profitieren können – das ist echter Klimaschutz, der sich rechnet

14. August 2026
PHB Elektromobilität Auto Stromtanke

Planbare Kosten, weniger Lärm und mehr Fahrkomfort: Elektrofahrzeuge haben viele Vorteile. Nordrhein-Westfalen baut jetzt seine Förderung für neue Lademöglichkeiten aus, damit Mieterinnen, Mieter und Logistikunternehmen einfacher auf klimafreundliche Elektromobilität umsteigen können.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Planbare Kosten, weniger Lärm und mehr Fahrkomfort: Elektrofahrzeuge haben viele Vorteile. Nordrhein-Westfalen baut jetzt seine Förderung für neue Lademöglichkeiten aus, damit Mieterinnen, Mieter und Logistikunternehmen einfacher auf klimafreundliche Elektromobilität umsteigen können. Das Land stellt über das Förderprogramm „progres.nrw Emissionsarme Mobilität“ zusätzlich 25 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 für neue Ladepunkte an Mehrparteienhäusern und in den Depots von Logistikunternehmen bereit – gezielt da, wo es keine Unterstützung durch den Bund gibt. Die Förderung ist Teil der Ende Juli vorgestellten Zukunftsoffensive NRW. Förderantrage können ab sofort hier bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir sehen gerade am Rhein, was die Klimakrise wirtschaftlich bedeutet: weniger Ladung, mehr Kosten, gedrosselte Produktion. Klimaschutz ist immer auch Wirtschaftsschutz. Wer jetzt in klimafreundliche Mobilität investiert, macht sich unabhängiger von genau solchen Krisen. Wir schaffen neue Ladeinfrastruktur da, wo der Ausbau noch zusätzliche Impulse braucht – damit Mieterinnen und Mieter leichter umsteigen und Speditionen ihre Flotten auf E-Lkw umstellen können. Das ist die richtige Investition zur richtigen Zeit.“

Das wird vom Land gefördert

Lademöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter: Gefördert werden Ladepunkte an Mehrparteienhäusern (ab zwei Wohneinheiten, Gebäude mit maximal fünf Stellplätzen). Die Förderung können Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie kleine Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen.

Schnellladepunkte für die Logistikbranche: Gerade kleine und mittlere Unternehmen in der Logistikwirtschaft benötigen Anschub für Investitionen in den Aufbau der Ladeinfrastruktur. Das Land stellt dafür erneut sieben Millionen Euro für das Jahr 2026 bereit. Bis zu 30.000 Euro können kleine und mittelständische Unternehmen je Ladepunkt erhalten, bei einer Förderquote von 30 Prozent.

Diese Förderungen werden fortgesetzt:

  • Zuschüsse für Ladepunkte bei Arbeitgebern und für öffentliche Ladepunkte (jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt)
  • Zuschüsse für Ladepunkte und die Beschaffung von elektrischen Kleinst- und Kleinwagen für ambulante soziale Dienste und Kommunen 
  • Zuschüsse für Kommunen für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (maximal 8.000 Euro)
  • Förderung von Umsetzungskonzepten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Fahrzeugen 

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