Ein Fehltritt und alles ändert sich. Jeden kann es treffen − auch Sie!

Ein Unfall im Haushalt oder beim Sport − nicht selten danach ein Pflegefall / Jetzt müssen die Angehörigen alles regeln

4. Juni 2018
Bild Justitia mit Waage

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, sollen seine Interessen optimal vertreten werden. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht automatisch die Angehörigen betraut. Daher kann und sollte jeder die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln.

Justiz

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, sollen seine Interessen optimal vertreten werden. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht automatisch die Angehörigen betraut. Daher kann und sollte jeder die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln.
 
Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, 7. Juni 2018, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Interessierte direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw eingestellt. Über NRWdirekt kann eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de