Minister Laumann: Wir setzen die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung schnell um

Kabinett beschließt Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz

8. Juli 2026
Pflegerin misst Blutdruck

Der Bund hat die Pflegefachassistenz bundesrechtlich neu und für das ganze Bundesgebiet einheitlich aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen kann diese bundeseinheitliche Ausbildung bereits ab dem nach Bundesrecht frühestmöglichen Zeitpunkt, also ab Januar 2027, in den Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen an den Start gehen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Bund hat die Pflegefachassistenz bundesrechtlich neu und für das ganze Bundesgebiet einheitlich aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen kann diese bundeseinheitliche Ausbildung bereits ab dem nach Bundesrecht frühestmöglichen Zeitpunkt, also ab Januar 2027, in den Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen an den Start gehen. Denn Nordrhein-Westfalen schafft als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür. So hat das Kabinett am Dienstag, 7. Juli 2026, dem Entwurf des Gesundheitsministeriums zum Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW zugestimmt. Das Gesetz ist erforderlich, um die Grundlagen, die vom Bund geregelt werden, organisatorisch und regional auszugestalten. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen sollen dann nach aktuellem Stand im Januar 2027 in Kraft treten.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Aufgrund des demografischen Wandels brauchen wir in Zukunft noch mehr Beschäftigte in der Pflege und einen guten Mix aus verschiedenen Professionen. Daher ist es wichtig und richtig, dass der Bund die Ausbildung zur Pflegefachassistenz bundeseinheitlich aufstellt und den Beruf durch den Ausbau von Kompetenzen stärkt. Beides macht den Beruf noch attraktiver für Neueinsteigerinnen und -einsteiger. Durch das Umsetzungsgesetz schaffen wir Klarheit über die konkrete Umsetzung hier in Nordrhein-Westfalen und damit Sicherheit für alle an der Ausbildung beteiligten Akteure. Dadurch und durch den punktgenauen, schnellen Start, den das Land ermöglicht, stärken wir langfristig die pflegerische Versorgung.“ 

Das Landesumsetzungsgesetz definiert beispielsweise klare Regelungen hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte, der Kursgröße sowie der Eignung der Einrichtungen, in denen die praktische Ausbildung stattfinden soll. Pflegefachassistenzpersonen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der täglichen Patientenversorgung. Sie führen eigenständig grundpflegerische Tätigkeiten sowie delegierte medizinische Behandlungspflegen in stabilen Situationen aus. 

Die neue bundesrechtliche Pflegefachassistenz-Ausbildung dauert 18 Monate. Sie löst die bereits Anfang 2021 eingeführte landesrechtlich geregelte generalistische Ausbildung in der Pflegefachassistenz ab (Ausbildungsdauer 12 Monate) und schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Pflegefachassistenz, nach dem die Absolventinnen und Absolventen der neuen Ausbildung deutschlandweit arbeiten können. Pflegefachassistenzpersonen werden zukünftig besser qualifiziert und können damit vermehrt Aufgaben durchführen, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Dadurch soll die neue Ausbildung auch zu einer Entlastung der Pflegefachkräfte beitragen. 

Nordrhein-Westfalen hat seine Erfahrungen aus der landesrechtlichen Pflegefachassistenzausbildung aktiv in den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene eingebracht. Wie auch bisher in Nordrhein-Westfalen, besteht auch in der bundeseinheitlichen Ausbildung die Möglichkeit der Anerkennung von Berufserfahrung. Menschen, die schon viele Jahre in der Pflege gearbeitet haben, können die Ausbildung entsprechend verkürzen und dann die Prüfung ablegen.

„Damit bleibt der Einstieg in die Pflege flexibel und es eröffnen sich vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten im Berufsfeld – auch für bislang ungelernte Hilfskräfte. Das freut mich sehr “, so Laumann weiter.

Alle Auszubildenden, die bereits mit einer Pflegefachassistenz-Ausbildung nach bisheriger landesrechtlicher Regelung begonnen haben, können diese unverändert zu Ende führen. 

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