Eckpunktevereinbarung für den Kohleausstieg 2030: Meilenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region

Ministerin Neubaur: Mit den vereinbarten Eckpunkten zum Kohleausstieg 2030 setzen wir einen Meilenstein unseres Koalitionsvertrages in puncto Klimaschutz verantwortungsvoll um

4. Oktober 2022
PHB Neubaur, Mona - neutraler Blick, vor Flaggen (2022)

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der RWE AG auf Eckpunkte für das Vorziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf 2030 verständigt.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der RWE AG auf Eckpunkte für das Vorziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf 2030 verständigt. Die mindestens eingesparten 280 Millionen Tonnen CO2 sind ein Meilenstein für den Klimaschutz in Deutschland und Nordrhein-Westfalen.

Mit den vereinbarten Eckpunkten für einen Kohleausstieg 2030 ist eine der zentralen Vereinbarungen des schwarz-grünen Koalitionsvertrags in Nordrhein-Westfalen in die Wege geleitet. Damit rückt das Ziel der Landesregierung – die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens auszurichten – ein gewaltiges Stück näher.

Gleichzeitig trägt die Vereinbarung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Krise der Energieversorgung Rechnung, indem zusätzliche Kraftwerksleistung im Markt verbleibt und ausreichende Fördermengen in den nächsten Monaten und Jahren sichergestellt werden. 

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir konnten die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal der Entschlossenheit für Klimaschutz: Land und Bund ergreifen in der Energiekrise pragmatisch alle notwendigen Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu stärken, aber wir tun dies mit dem klaren Kompass für unsere Klimaschutzziele. Wir ziehen den Kohleausstieg um acht Jahre auf 2030 vor und können so mindestens 280 Millionen Tonnen Braunkohle und etwa genauso viele Tonnen CO2 einsparen. Mit den Investitionszusagen in Erneuerbare Energien und wasserstofffähige Kraftwerke geht mit dieser Verständigung auch ein Signal an die Beschäftigten von RWE aus: Der ambitionierte Kohleausstieg 2030 wird eine Kraftanstrengung, aber es wird für viele eine Zukunftsperspektive im Unternehmen geben.“

Um die Versorgungssicherheit zu stärken und Erdgas im Strommarkt einzusparen, sollen zwei 600-Megawatt-Blöcke, die nach derzeitiger Rechtslage Ende des Jahres stillgelegt werden sollten, bis ins Frühjahr 2024 weiterlaufen. Und trotz des damit verbundenen Mehrbedarfs an Braunkohle in den nächsten fünfzehn Monaten können weitere Umsiedlungen für die Braunkohle sicher ausgeschlossen werden. Gutachten, die im Zuge der Verhandlungen im Auftrag der Landesregierung erstellt wurden, zeigen, dass dies auch unter den aktuellen enorm herausfordernden Rahmenbedingungen möglich ist.

„Mit der heutigen Vereinbarung schaffen wir nicht nur Klarheit für die Menschen in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath, sondern sichern für die dort lebenden Familien auch den Eggerather Hof, Roitzerhof und den Weyerhof. Diese waren bislang für 2030 zur Umsiedlung vorgesehen. Es wird dort keine Umsiedlungen mehr gegen den Willen der Bewohnerinnen und Bewohner mehr geben“, so Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.

Wie unabhängige Gutachten im Auftrag der Landesregierung bestätigt haben, ist ein Erhalt der von der Ursprungseinwohnerschaft komplett verlassenen Siedlung Lützerath aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Bei einem Erhalt von Lützerath könnten die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in den kommenden acht Jahren notwendige Fördermenge nicht erreicht, die Stabilität des Tagebaus nicht gewährleistet und die notwenigen Rekultivierungen nicht durchgeführt werden.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur stellt klar: „Die Rechtslage ist eindeutig: RWE hat alle notwendigen Genehmigungen, die Flächen jederzeit zu nutzen. Mit unabhängigen Gutachten hat das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen einen möglichen Erhalt der Siedlung Lützerath prüfen lassen. Die Ergebnisse sind eindeutig: Ein Erhalt ist weder aus energiewirtschaftlicher oder wasserwirtschaftlicher Sicht noch aus Gründen der dauerhaften Standsicherheit zu verantworten. Auch wenn ich mir es anders gewünscht hätte: Wir müssen anerkennen, dass die Realität eine andere ist und diese Siedlung in Anspruch genommen werden muss.“

Durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist die gegenwärtige Situation extrem herausfordernd –  energie-, wirtschafts- und sozialpolitisch. Doch auch wenn dies bedeutet, dass temporär Energieträger wie Braunkohle stärker genutzt werden müssen, ist klar, dass parallel dazu der Ausbau der Erneuerbaren massiv beschleunigt werden muss. Dazu wurden von Land und Bund in den vergangenen Wochen substanzielle Maßnahmen auf den Weg gebracht. Weitere befinden sich in Vorbereitung.

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Telefon: 0211 61772-143
E-Mail: presse [at] mwike.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de