Digitaler Steuerbescheid auf dem Vormarsch: Nordrhein-Westfalen verdoppelt elektronische Zustellungen

Minister Optendrenk: Digitalisierung erleichtert Unternehmen den Umgang mit Steuerbescheiden

8. April 2026
Ein aufgeklappter Laptop mit der ELSTER-Software

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzen zunehmend die Möglichkeit, ihre Körperschaftsteuerbescheide digital zu erhalten. Mehr als 300.000 Bescheide sind im Jahr 2025 elektronisch über das ELSTER-Portal zugestellt worden. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt.

Finanzen

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzen zunehmend die Möglichkeit, ihre Körperschaftsteuerbescheide digital zu erhalten. Mehr als 300.000 Bescheide sind im Jahr 2025 elektronisch über das ELSTER-Portal zugestellt worden. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt.

Körperschaftsteuerbescheide betreffen vor allem Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften. Gerade für diese Unternehmen bringt die digitale Zustellung spürbare Vorteile im Arbeitsalltag. Die Entwicklung zeigt, dass die digitalen Angebote der Steuerverwaltung in der Wirtschaft gut angenommen werden. Bescheide liegen schneller vor und können direkt weiterverarbeitet werden.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sagt: „Die steigende Zahl digital zugestellter Steuerbescheide zeigt, dass unsere Digitalisierungsstrategie wirkt. Wir machen die Steuerverwaltung Schritt für Schritt einfacher, schneller und moderner für Unternehmen und Verwaltung.“

Seit Mitte 2023 können Körperschaftsteuerbescheide in Nordrhein-Westfalen in nahezu allen Fällen vollständig digital bereitgestellt werden. Der gesamte Ablauf von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Bescheid ist damit weitgehend digital organisiert. Nordrhein-Westfalen hat den Service als erstes Land eingeführt. Unternehmen können ihre Bescheide unmittelbar weiterverarbeiten, in interne Systeme übernehmen und rechtssicher archivieren. Das spart Zeit, verringert den Papierverbrauch und macht betriebliche Abläufe effizienter.

Auch mit Blick auf kommende gesetzliche Entwicklungen ist Nordrhein-Westfalen gut vorbereitet. Ab 2027 soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden bundesweit zum Regelfall werden. Nordrhein-Westfalen treibt diesen Wandel weiter voran.

Kontakt

Pressekontakt

Finanzen

Telefon: 0211 4972-2784
E-Mail: presse [at] fm.nrw.de

Bürgeranfragen

Finanzen

Telefon: 0211 4972-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de