Dialog zwischen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und Strafverfolgungsbehörden stärken, Antisemitismus mit Nachdruck entgegentreten – die Justiz Nordrhein-Westfalen setzt 22 Antisemitismusbeauftragte ein

5. April 2022

Minister der Justiz Peter Biesenbach hat gemeinsam mit Bundesministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden, Einrichtungen und Verbänden des Landes die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger vorgestellt, die zukünftig bei den Staatsanwaltschaften des Landes als Antisemitismusbeauftragte tätig sein werden.

Justiz

Am Montag, 4. April 2022, hat Minister der Justiz Peter Biesenbach gemeinsam mit Bundesministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden, Einrichtungen und Verbänden des Landes die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger vorgestellt, die zukünftig bei den Staatsanwaltschaften des Landes als Antisemitismusbeauftragte tätig sein werden.

Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen sind gerade in dem rechtlich komplexen Bereich antisemitisch motivierter Straftaten nicht ohne Weiteres für juristische Laien nachvollziehbar und stellen auch die strafrechtlichen Expertinnen und Experten vor besondere Herausforderungen. Die Antisemitismusbeauftragten sollen in zwei Richtungen helfen: Einerseits sollen sie den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus zur Verfügung stehen. Andererseits sollen sie in die Behörden hineinwirken und die gesamte Bandbreite möglicher Erscheinungsformen von Antisemitismus zu überblicken helfen.

Minister der Justiz Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach: „Im Bewusstsein unserer besonderen Verantwortung unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegenüber möchten wir ihnen einen ganz neuen, eigenen Zugang zur Justiz eröffnen. Antisemitische Botschaften werden immer mehr auch in der breiteren Öffentlichkeit platziert und rechtliche Grauzonen ausgenutzt. Man denke nur an die unerträgliche Verwendung des sogenannten Judensterns als Protestsymbol bei Impfgegnern!  Die Grenzen des Sagbaren werden immer neu ausgelotet. Wir treten dieser schleichenden Gefahr und jeder Relativierung der unter der nationalsozialistischen Herrschaft verübten Verbrechen mit Nachdruck und Entschlossenheit entgegen. Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Staates, aber in der Anwendung komplex und auch in den Ergebnissen nicht immer leicht verständlich. Bei unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern herrscht oft Verunsicherung darüber, ob eine bestimmte Handlung strafbar ist oder nicht. Deshalb bitten wir darum: Sprechen Sie mit uns! Wir möchten den Dialog stärken, erklären, Brücken bauen, Vertrauen schaffen! Ich danke meinen Strafverfolgerinnen und -verfolgern dafür, dass sie diese bedeutsame Aufgabe übernommen haben. Und ich hoffe sehr, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und -mitbürger rege von diesem Angebot Gebrauch machen.“

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Antisemitismusbeauftragte bei den Generalstaatsanwaltschaften zu etablieren, gehört zu meinen zentralen Forderungen als Antisemitismusbeauftragte von Nordrhein-Westfalen. Ich habe intensiv dafür geworben. Nur wenn die Betroffenen von antisemitischen Straftaten Vertrauen in die Justiz haben, werden die Straftaten auch zur Anzeige gebracht. Die Einführung von Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Schritt, dieses Vertrauen zu stärken und die Kommunikation nach innen und mit den Betroffenen zu intensivieren. Diese strukturelle Verbesserung ermöglicht eine Konzentration auf die häufig mit antisemitischen Codes und Stereotypen geprägten unterschiedlichen Formen von Antisemitismus und erleichtert die Ermittlungen. Denn häufig sind antisemitisch motivierte Straftaten nicht auf den ersten Blick erkennbar. Es sind umfassende Kenntnisse der Tatumstände notwendig, um den Kontext der Tat richtig beurteilen zu können. Ich freue mich sehr, dass Nordrhein-Westfalen diesen wichtigen Schritt bei der Verfolgung von antisemitischen Straftaten nun geht.“

Nach Impulsvorträgen von Prof. Lars Rensmann, Universitätsprofessor an der Universität Passau, und Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Medien in einer Podiumsdiskussion über strafrechtliche Verfolgung von Antisemitismus, Betroffenenperspektive und staatsanwaltschaftliche Praxis. Anschließend hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von Workshops Gelegenheit zum Kennenlernen und freien Austausch.

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