Der Startschuss für die neue Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlenreviers ist gefallen

30. Oktober 2014
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Die Landesregierung wird eine neue Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlereviers nach 2030 erarbeiten. Hierzu hat der Chef der NRW-Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, bei einer Auftaktveranstaltung in Jülich den Startschuss gegeben. „Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nr. 1 in Deutschland. Deshalb wollen wir eine Energiepolitik gestalten, die sich durch Klarheit, Verantwortung und Verlässlichkeit auszeichnet. Die neue Leitentscheidung wird den Rahmen bilden, an dem sich alle nachfolgenden Planungsverfahren orientieren müssen“, sagte Staatssekretär Lersch-Mense vor rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Haus Overbach in Jülich-Barmen. Er unterstrich, dass die Landesregierung die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II als energiepolitische Notwendigkeit betrachtet.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei teilt mit:

Die Landesregierung wird eine neue Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlereviers nach 2030 erarbeiten. Hierzu hat der Chef der NRW-Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, bei einer Auftaktveranstaltung in Jülich den Startschuss gegeben.

„Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nr. 1 in Deutschland. Deshalb wollen wir eine Energiepolitik gestalten, die sich durch Klarheit, Verantwortung und Verlässlichkeit auszeichnet. Die neue Leitentscheidung wird den Rahmen bilden, an dem sich alle nachfolgenden Planungsverfahren orientieren müssen“, sagte Staatssekretär Lersch-Mense vor rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Haus Overbach in Jülich-Barmen. Er unterstrich, dass die Landesregierung die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II als energiepolitische Notwendigkeit betrachtet.

Mit der neuen Leitentscheidung will die Landesregierung Zukunftssicherheit für die Menschen im Braunkohlerevier sowie Investitionssicherheit für Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen schaffen. Ziel der neuen Leitentscheidung ist zudem, dass nach dem im April 2014 vom Braunkohlenausschuss beschlossenen Umsiedlungsverfahren für die Erkelenzer Orte Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath keine weiteren Umsiedlungen mehr durchgeführt werden müssen.

Nach dem Willen der Landesregierung bleibt der subventionsfreie und heimische Energieträger Braunkohle langfristig erhalten. Sichere und bezahlbare Energie für Nordrhein-Westfalen und Deutschland wird so garantiert.

Nach der Leitentscheidung muss der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln den Braunkohlenplan Garzweiler II entsprechend anpassen. Die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden in diesem Verfahren dann neu festgelegt.

„Dieses Verfahren ist hochkomplex und wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Daher wollen wir uns jetzt auf den Weg machen, um schnellstmöglich Planungssicherheit für alle Beteiligten zu bekommen“, sagte der Staatskanzleichef weiter. Lersch-Mense forderte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, sich aktiv und konstruktiv in den Erarbeitungsprozess für die neue Leitentscheidung einzubringen.

Die Erarbeitung der neuen Leitentscheidung soll bis Mitte 2015 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es unter: http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/braunkohle-umsiedlung-leitentscheidung.html

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