Atomaufsichtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich

24. Oktober 2023
Mona Neubaur

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sieht vor, im November einen Probetransport mit einem leeren CASTOR-THTR/AVR-Behälter von Jülich nach Ahaus durchzuführen. Darüber hinaus sollen mit dem leeren Behälter die jeweils vor Ort erforderlichen Handhabungen erprobt werden.

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Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH plant im November eine Probefahrt von Jülich nach Ahaus und eine sogenannte Kalthandhabung. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sieht vor, im November einen Probetransport mit einem leeren CASTOR-THTR/AVR-Behälter von Jülich nach Ahaus durchzuführen. Darüber hinaus sollen mit dem leeren Behälter die jeweils vor Ort erforderlichen Handhabungen erprobt werden.

Im November beabsichtigen die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen und die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung dann eine sogenannte „Kalthandhabung“ im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens durchzuführen. Transport und Behälterhandhabungen erfolgen, wie auch beim Probetransport, ebenfalls mit einem leeren, kernbrennstofffreien CASTOR-THTR/AVR-Behälter. Bei einer offiziellen Kalthandhabung nehmen zusätzlich die Atomaufsicht sowie ihre hinzugezogenen Sachverständigen teil, begutachten und bewerten die Arbeiten. Kalthandhabungen dienen dem Nachweis, dass die Genehmigungsinhaber den einwandfreien Handhabungsablauf in der Praxis beherrschen und sind üblicher Bestandteil atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren.

Für die ausstehende Beförderung der 152 CASTOR-THTR/AVR-Behälter liegen bisher noch nicht alle technischen Voraussetzungen und Genehmigungen vor. Darüber hinaus ist neben dem Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Atomgesetz für die Beförderung von Jülich nach Ahaus auch das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Atomgesetz für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im bestehenden AVR-Behälterlager in Jülich weiterhin beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) anhängig.

Im Jahr 2014 wurde die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager durch das NRW-Wirtschaftsministerium atomaufsichtlich angeordnet. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht ersichtlich, ob und wann die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen als Antragstellerin die Nachweise würde erbringen können, die seitens der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, gefordert wurden. Erst im Jahr 2022 wurde der JEN seitens des BASE bestätigt, dass der Gesamtkomplex der seismischen Bemessung und der davon abhängigen sicherheitstechnisch zu bewertenden Auswirkungen mit positivem Prüfergebnis abgeschlossen werden könne.

Unabhängig davon ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen weiterhin verpflichtet, die Arbeiten an der Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich fortzuführen. So besteht mit dem für 2023 beschlossenen Haushaltsgesetz für die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen die Möglichkeit, geeignete Flächen nach gutachterlicher Wertermittlung vom Land NRW zu erwerben.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die Genehmigung von Transporten und Zwischen- oder Endlagern sowie Risikoabwägungen, Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgt auf der Bundesebene. Ich möchte klarstellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung für eine der beiden Optionen getroffen wurde. Beide möglichen Optionen, der Neubau am Standort Jülich, wie auch der Transport nach Ahaus, werden parallel von der zuständigen Gesellschaft JEN vorangetrieben. Richtig ist, dass wir als Land hier von den Entscheidungen auf Bundesebene abhängig sind. Die Landesregierung NRW hat mit dem für 2023 beschlossenen Haushaltsgesetz den Erwerb von geeigneten Landesflächen für einen Zwischenlager-Neubau am Standort Jülich ermöglicht.“

Laut eines Berichts an den Haushaltsausschuss des Bundestages von September 2022 bewerten die Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF die Ahaus-Option als „grundsätzlich vorzugswürdig“. Die parallele Verfolgung der Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich solle aus Sicht der Bundesministerien nach Durchführung der ersten Transporte beendet werden.

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