Afrikanische Schweinepest: Zusätzlicher ASP-Schutzzaun für die Sperrzone II
Im Gebiet des Infektionsgeschehens mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im südwestfälischen Raum wird innerhalb der Sperrzone II ein weiterer Schutzzaun errichtet.
Im Gebiet des Infektionsgeschehens mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im südwestfälischen Raum wird innerhalb der Sperrzone II ein weiterer Schutzzaun errichtet. Gemeinsam mit dem vollständig eingezäunten Kerngebiet wird so eine doppelte Zäunung geschaffen, die eine wesentliche Maßnahme für die Eindämmung und Tilgung der ASP in der Region ist. Die Umzäunung erfolgt innerhalb der Sperrzone II und orientiert sich an deren geografischem Verlauf. Dadurch soll einer weiteren Verbreitung der Tierseuche durch Verschleppungen aus dem Kerngebiet begegnet werden. Gleichzeit ermöglicht die Zäunung eine verstärkte Bejagung innerhalb der Sperrzone II und schränkt das Risiko einer weiteren Verschleppung der Tierseuche durch jagdlich bedingte Wildbewegungen ein.
Die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis werden die weitere ASP-Schutzzäunung in der Sperrzone II im Laufe dieser Woche durch Allgemeinverfügungen anordnen.
Unverändert sind täglich Suchteams mit speziell ausgebildeten Kadaverspürhunden im ASP-Gebiet im Einsatz, zudem helfen Drohnen bei der Erfassung von Wildschweinen.
Die verstärkte Bejagung von Wildschweinen zur Reduktion der Wildschweinpopulation erfolgt – mit Ausnahme von Gebieten mit aktuellen Funden, in denen Jagdruhe gilt – innerhalb des Ausbruchsgebietes.
Seit dem Erstfund eines an der ASP verendeten Wildschweins bei Kirchhundem im Kreis Olpe im Juni 2025 werden im Zuge eines landesweiten Monitorings erlegte und tot aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Mittlerweile sind hierbei landesweit rund 44.400 Tiere negativ untersucht worden. 520 Tiere wurden in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie vereinzelt im Hochsauerlandkreis positiv getestet. Aktuell gibt es einen weiteren ASP-positiven Fall im Kreis Siegen-Wittgenstein in der Nähe von Kreuztal-Littfeld. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Verdachtsfall bestätigt. Der Fundort der tot aufgefunden Bache befindet sich innerhalb der aktuellen Sperrzone II.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz appelliert nach wie vor an Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen.
Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind Jägerinnen und Jäger weiterhin aufgerufen, zur weiteren Reduktion des Wildschweinebestands in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Diese Bejagung erfolgt auf der Grundlage individueller Bejagungskonzepte der betroffenen Kreise.
Schon seit dem ersten Ausbruch der ASP bei Kirchhundem im Juni gelten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises. Die in den Allgemeinverfügungen geltenden Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der ASP müssen streng befolgt werden. Dazu gehören Wegegebote, eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten für Hausschweine, Wildschweine oder erforderlichenfalls eine eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis bitten darum, bei Totfunden von Tieren direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung gefundener Tiere übernimmt.
Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest hier: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/aktuelle-lage-der-afrikanischen-schweinepest
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