Mehr Tierwohl und weniger Bürokratie: Nordrhein-Westfalen setzt sich für Erleichterungen im Baurecht ein
Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat erfolgreich für Erleichterungen beim Umbau von Tierhaltungsanlagen für die Landwirtschaft eingesetzt: Damit sollen die Baugenehmigungsverfahren für den Umbau bestehender Tierhaltungsanlagen sowie für Ersatzneubauten deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden.
Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat erfolgreich für Erleichterungen beim Umbau von Tierhaltungsanlagen für die Landwirtschaft eingesetzt: Damit sollen die Baugenehmigungsverfahren für den Umbau bestehender Tierhaltungsanlagen sowie für Ersatzneubauten deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden. Viele Betriebe wollen ihren Tieren mehr Platz und frische Luft bieten, scheiterten bislang bei der praktischen Umsetzung vor Ort jedoch allzu oft an den starren Vorgaben im Genehmigungsverfahren. In seiner Plenarsitzung am 10. Juli 2026 stimmte der Bundesrat für einen entsprechenden Änderungsantrag, den Nordrhein-Westfalen ins Verfahren für die Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts eingebracht hat.
„Wer mehr Tierwohl und besseren Umweltschutz will, muss den Betrieben auch die Möglichkeit geben, ihre Ställe praxistauglich umzubauen“, so Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. „Mit unserem Vorschlag wollen wir mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie schaffen und gleichzeitig notwendige Investitionen beschleunigen. Wir unterstützen unsere Betriebe bei der Umsetzung besserer Haltungsbedingungen und leisten außerdem einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz. Baugenehmigungsverfahren sollen deutlich erleichtert und beschleunigt werden.“
Hintergrund der aktuellen Probleme beim Umbau der Tierhaltung ist eine Verschärfung der Regelungen zur baurechtlichen Privilegierung für bestimmte Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich aus dem Jahr 2013. Seitdem erfordern bauliche Veränderungen an größeren Ställen oft langwierige und unsichere Bebauungsplanverfahren der Gemeinden. In der Praxis führt das dazu, dass geplante Verbesserungen des Tierwohls und die Umsetzung von Verbesserungen für die Umwelt nicht erfolgen können. Um dies zu ermöglichen, fordert Nordrhein-Westfalen als Lösung eine maßvolle und praxisnahe Anpassung des Baurechts, die den Betrieben eine verlässliche Perspektive bietet, Rechtssicherheit schafft und ein klares, schlankes Instrumentarium für Landwirte und Behörden bereitstellt. Der Vorschlag fand im Bundesrat eine Mehrheit.
Der Antrag von Nordrhein-Westfalen geht gezielt über die im Änderungsgesetz vorgesehenen Regelungen, wie die Öffnung für alle Nutztierarten und einen Tierartenwechsel, hinaus. So bietet er auch Lösungen für den Umweltschutz und schafft die dringend benötigte baurechtliche Zulässigkeit für die Modernisierung von Altanlagen – etwa zur Minderung von Ammoniak- und Geruchsemissionen im Rahmen neuer immissionsschutzrechtlicher Vorgaben. Insgesamt soll eine Transformation der Tierhaltung in der Fläche ermöglicht werden, während der administrative Aufwand für Betriebe und Behörden der Gemeinden gleichermaßen sinkt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, den nordrhein-westfälischen Vorschlag gesetzgeberisch umzusetzen.
Kontakt
Pressekontakt
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
| Telefon: | 0211 3843- 1022 |
|---|---|
| E-Mail: | presse [at] mlv.nrw.de |
Bürgeranfragen
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
| Telefon: | 0211 3843-0 |
|---|---|
| E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |