126,47 Millionen Euro für bessere Infrastruktur in Städten und Gemeinden

Nordrhein-Westfalen fördert 121 Projekte im kommunalen Straßenbau

2. Juni 2021
PHB Straßenbau Reparatur

Die Landesregierung fördert in diesem Jahr 121 kommunale Straßenbauvorhaben mit 126,47 Millionen Euro – und entlastet damit die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen.

Verkehr

Die Landesregierung fördert in diesem Jahr 121 kommunale Straßenbauvorhaben mit 126,47 Millionen Euro – und entlastet damit die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Die Fördersätze liegen damit auf einem unverändert hohen Niveau.
 
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Eine leistungsstarke Infrastruktur ist Standortfaktor und bedeutet Lebensqualität in den Kommunen. Ich bin beeindruckt, wie viele Projekte von den Städten und Gemeinden in der Pandemie-Zeit bis zur Baureife getrieben wurden. Mit dem Förderprogramm leisten wir gerne unseren Beitrag für bessere und sichere Mobilität in unseren Kommunen.“
 
Den Schwerpunkt des Jahresförderprogramms bildet wie in den Vorjahren der Aus- und Umbau von Straßen. Allein 42 der insgesamt 121 Maßnahmen fallen in diese Kategorie. Zusätzlich wird die grundhafte Erneuerung von 61 Straßenabschnitten gefördert. Darüber hinaus werden zwei Entlastungsstraßen und 13 Brückenbauwerke ersatzweise neu gebaut oder teilsaniert. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Gehwege an Hauptverkehrsstraßen und telematische Anlagen.
 
Alle neuen Vorhaben zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 finden Sie hier.
 
Dort sind auch die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) zu finden.
 
Hintergrund
Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist ein entscheidender Verfahrensschritt für die Förderung getan. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
 

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