

Mit dem Preis #LernraumNRW zeichnet die NRW-Staatskanzlei drei innovative Projekte aus, die in besonderer Weise die Medienkompetenz für Erwachsene nach der Schule fördern. Das Preisgeld beträgt je 5.000 Euro.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Bewerbungen aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens hat gezeigt – Medienkompetenz ist Vielfältig, betrifft alle Lebensbereiche und lässt sich hervorragend mit Bürgerbeteiligung, Ehrenamt, Inklusion, politischer Bildung, Kulturangeboten, lebenslangem Lernen und, und, und kombinieren.
Die siebenköpfige Jury stand vor der Herausforderung, aus allen Bewerbungen drei Projekte als gleichrangige Preisträger auszuwählen. Die Preisträger sind:
Ergänzend zeichnet die Jury drei Initiativen mit einer undotierten Würdigung aus:
Diese Leuchtturmprojekte stellen wir am
Montag, 19. April 2021, ab 17:00 Uhr,
in einem Livestream auf YouTube und www.digitalstrategie.nrw vor. Dabei werden auch Ihre Fragen an die Preisträger beantwortet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und sagen „herzlichen Glückwunsch“ an die Preisträgerteams!“
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury sind:
Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien befinden sich im Ausschreibungstext.
Die Mitglieder der unabhängigen Jury sind Personen aus den Bereichen Medienpädagogik, Wissenschaft, Erwachsenen- und Weiterbildung, soziale Träger/Zivilgesellschaft sowie der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen.
Die Auswahl ist bewusst breit gehalten und erfasst neben Stakeholdern auch Personen und Organisationen aus dem sozialen, zivilgesellschaftlichen und technischen Bereich. Mit der breiten Fachkompetenz aus verschiedenen Bereichen können die unterschiedlichen Bewerbungen fair und unabhängig bewertet werden.
Teilnehmen kann jedes Projekt oder Format – kurz: jeder Lernraum –, unabhängig davon, ob es von Privatpersonen, Vereinen, Vereinigungen, Verbänden, Kommunen, Bildungsträgern oder anderen Einrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen betrieben wird. Allerdings dürfen die teilnehmenden Personen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.
Nicht teilnehmen dürfen auch Parteien, Personen, die mit der Jury in Verbindung stehen und Organisationen des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Hochschulen).
Alle Details zur Teilnahmemöglichkeit befinden sich im Ausschreibungstext.
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