Was kann ich tun, wenn Bäume des Nachbarn auf mein Grundstück ragen? Wem gehört das Obst an überhängenden Ästen? Darf ichstörende Sträucher einfach beschneiden und wie greift hier das Abschneide- und Selbsthilferecht? Dürfen Bäume oder Hecken denn überhaupt direkt an der Gartengrenze gepflanzt werden? Ratschläge und Tipps zur außergerichtlichen Streitschlichtung gibt es regelmäßig beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ von NRWdirekt und dem Justizministerium. Im Sommer sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn wenn zum Beispiel hoch gewachsene Tannen vom Nebengrundstück zuviel Schatten werfen, Wurzelwerk den Abwasserkanal verstopft oder Büsche und Hecken störend über den Gartenzaun ragen. Am Donnerstag, den 4. Juli, geht es beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ wieder um Konflikte „am Gartenzaun“. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen - telefonisch unter 0211/837-1915.