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Pflicht zur Anmeldung für Prostituierte, Prostitutionsgewerbe müssen Erlaubnis beantragen

Am 1. Juli 2017 tritt das vom Bund beschlossene Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – in Kraft. Die Umsetzung des neuen, bundesweit gültigen Gesetzes ist Aufgabe der Länder. Mit den gesetzlichen Regelungen werden erstmals alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.

Seit 25 Jahren berät und unterstützt Madonna e.V. Sexarbeiterinnen. Zunächst nur am Sitz des Vereins in Bochum aktiv, wurde das Hilfeangebot vor über zehn Jahren auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Madonna ist die einzige Prostituiertenselbsthilfe in NRW und gehört inzwischen zu den wenigen auch bundesweit fachlich anerkannten Beratungsstellen für Menschen, die in der Prostitution arbeiten. Sie hat sich zu einer zentralen Ansprechpartnerin des Landes im Bereich Prostitution entwickelt.