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  • Pressemitteilung
  • 21.03.2014

Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer am 22. März 2014 hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty den Opferschutz als eine bedeutende Aufgabe der Landesregierung betont. "Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten ist eine zentrale Aufgabe der Justiz. Doch dabei dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf die Täter richten, sondern müssen die Opfer besonders im Blick halten. Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, gilt unsere besondere Verantwortung, um ihnen ihre Würde zurückzugeben, sie vor weiteren Schäden zu bewahren und ihnen Unterstützung bei der Überwindung erlittener Traumata zu gewähren".

  • Pressemitteilung
  • 22.03.2013

Anlässlich des „Tages der Kriminalitätsopfer“ erklärt NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Mehr als 30.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2012 Opfer von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Sie brauchen nicht nur ärztliche Hilfe und längerfristige medizinische sowie psychologische Unterstützung, sondern auch spezielle staatliche Leistungen außerhalb des übrigen Sozialleistungssystems, damit sie wieder in den Alltag zurückfinden.“ NRW nutze daher die Spielräume des seit 1976 gültigen Opferentschädigungsgesetzes. „Die NRW-Landesregierung hilft Opfern von Gewalttaten schnell und effektiv. So waren wir bundesweit Vorreiter bei der Einrichtung von Traumaambulanzen für Gewaltopfer“, sagte der Minister. In Nordrhein-Westfalen gibt es von Aachen bis Bielefeld und von Münster bis Siegen in den insgesamt 37 Traumaambulanzen eine gute Unterstützungs-Infrastruktur.