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Finanzverwaltung stellt unterschiedliche Musterwerte online bereit, mit denen eine Kommune so viel Grundsteuer einnehmen könnte wie bisher. Darunter auch: Werte für die Option von differenzierten Hebesätzen.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort online und öffentlich einsehbar die Daten bereit, auf deren Grundlage die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen können.

Minister Lienenkämper: Wir werden dieses Modell mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit umsetzen

Nordrhein-Westfalen wird nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile bei unterschiedlichen Schwerpunkten innerhalb der Koalition von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder – auch für Nordrhein-Westfalen.

Jahrzehnte alte Berechnungsmodelle erweisen sich als verfassungswidrig/Minister Lienenkämper: Bund und Länder sind aufgerufen, eine zukunftsfeste Lösung zu erarbeiten

Mit dem heutigen Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt worden, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Das Land liefert weiteren Service für Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Steuerreform / Minister Dr. Optendrenk: Größtmögliche Transparenz und umfassende Hilfe

Die Landesregierung komplettiert aktuell ihre Serviceleistungen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen unseres Landes. In der vergangenen Woche hat das Ministerium der Finanzen die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Minister Dr. Optendrenk: Wir halten Wort und schaffen weiter Transparenz. Kommunen haben die notwendige Hilfestellung, um die anstehenden Entscheidungen rechtssicher, fundiert und unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort zu treffen.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Berechnungen für die aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze in den Kommunen wie angekündigt aktualisiert.

Das vom Ministerium der Finanzen in Auftrag gegebene Experten-Gutachten unterstützt die Städte und Gemeinden bei der rechtssi-cheren Umsetzung einer Hebesatzdifferenzierung.

Das Ministerium der Finanzen unterstützt die Kommunen im Land wie angekündigt bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuer und der möglichen Nutzung von differenzierten Hebesätzen.