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Minister Lienenkämper: Wir werden dieses Modell mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit umsetzen

Nordrhein-Westfalen wird nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile bei unterschiedlichen Schwerpunkten innerhalb der Koalition von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder – auch für Nordrhein-Westfalen.

Jahrzehnte alte Berechnungsmodelle erweisen sich als verfassungswidrig/Minister Lienenkämper: Bund und Länder sind aufgerufen, eine zukunftsfeste Lösung zu erarbeiten

Mit dem heutigen Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt worden, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.