Was Studieninteressierte jetzt wissen müssen: Termine, Tipps und Ansprechpartner / Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester endet am 15. Juli 2013

28. Juni 2013
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Schätzungsweise rund 120.000 Abiturientinnen und Abiturienten erhalten in diesen Tagen ihr Reifezeugnis. Wer zum Wintersemester an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchte, sollte einige wichtige Termine kennen und beachten: Die Bewerbungsfrist für einen Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung im Wintersemester endet am 15. Juli. Bis dann müssen alle Bewerbungen für ein Studium zum Wintersemester abgeschickt sein. Das geht in der Regel schnell und einfach online über die Internetseite der jeweiligen Hochschule. Lediglich vier Studiengänge werden in einem bundesweiten Verfahren verteilt: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnheilkunde. Informationen zu dem bundesweiten Verfahren finden Studieninteressierte im Internet unter www.hochschulstart.de.

Kultur und Wissenschaft
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Schätzungsweise rund 120.000 Abiturientinnen und Abiturienten erhalten in diesen Tagen ihr Reifezeugnis. Wer zum Wintersemester an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchte, sollte einige wichtige Termine kennen und beachten: Die Bewerbungsfrist für einen Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung im Wintersemester endet am 15. Juli. Bis dann müssen alle Bewerbungen für ein Studium zum Wintersemester abgeschickt sein. Das geht in der Regel schnell und einfach online über die Internetseite der jeweiligen Hochschule. Lediglich vier Studiengänge werden in einem bundesweiten Verfahren verteilt: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnheilkunde. Informationen zu dem bundesweiten Verfahren finden Studieninteressierte im Internet unter www.hochschulstart.de.

Bis zum 5. August verschicken die NRW-Hochschulen die Studienplatzzusagen, sofern es sich nicht um einen der vier Studiengänge handelt, für die ein bundesweites Studienplatzverfahren besteht oder die Studienplatzvergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren erfolgt. Letzteres ist in Nordrhein-Westfalen nur für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaft an den beiden Fachhochschulen in Bochum und Dortmund der Fall.

Bis mindestens zum 12. August besteht die Möglichkeit, den Platz anzunehmen oder abzulehnen. Wer urlaubsbedingt oder aus anderen Gründen dies nicht persönlich machen kann, kann einer anderen Person eine Vollmacht geben.

Über diese Fristen wollen die NRW-Hochschulen sicherstellen, dass Studieninteressierte sich frühzeitig für einen Studienplatz entscheiden. Die Erfahrungen aus dem Vorjahr zeigen, dass dies zugleich zu einer Entlastung des Nachrückverfahrens an den Hochschulen führt.

Wer bis zum 5. August noch keine Zusage für ein Studium bekommen hat, der hat auch nach diesem Zeitpunkt Chancen, in einem Nachrückverfahren den gewünschten Studienplatz zu erhalten.

Wer einen Studienplatz hat, sollte sich am besten sofort um ein Zimmer beispielsweise im Studentenwohnheim kümmern. Hier kostet ein Zimmer pro Monat je nach Lage zwischen 129 und 349 Euro – warm und mit Internetanschluss. Ansprechpartner ist das Studentenwerk an der jeweiligen Hochschule. Wer Chancen auf BAföG hat, sollte möglichst schnell einen Antrag stellen. Ob sich eine Antragstellung lohnt und was dabei zu beachten ist, das weiß das Studentenwerk am Studienort. Adressen, Sprechzeiten und Tipps rund um die BAföG-Beantragung findet man auf den Internetseiten des jeweiligen Studentenwerks.

An den Fachhochschulen beginnt die Vorlesungszeit am 16. September und an den Universitäten am 14. Oktober.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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