Vorsorgevollmacht für jeden - egal wie alt

30. Januar 2015
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Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig?

Justiz

Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht? Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind.
 
Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 5. Februar 2015 Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.

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