UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes / Tentativliste der Bundesrepublik Deutschland ohne NRW-Vorschlag „Zollverein und die industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“

12. Juni 2014
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Die von der Kultusministerkonferenz eingesetzte unabhängige Fachjury hat den NRW-Vorschlag, die Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet zum Weltkulturerbe anzumelden, verworfen. Sie hat andere Projekte für die sogenannte Tentativliste, also die künftige Anmeldeliste Deutschlands für Welterbeprojekte bei der UNESCO, vorgeschlagen. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Votum gefolgt. Städtebauminister Michael Groschek bedauerte die Entscheidung: „Es ist schade, dass die die von den Kultusministern eingesetzte Jury sich nicht für unseren NRW-Vorschlag entschieden hat. Das schränkt jedoch nicht die Bedeutung des Welterbes Zollverein ein. Und das wird nicht unser Engagement für die einzigartige Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet schmälern. Alle Beteiligten werden jetzt umso intensiver daran arbeiten, diesen Standort weiterzuentwickeln.“

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Die von der Kultusministerkonferenz eingesetzte unabhängige Fachjury hat den NRW-Vorschlag, die Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet zum Weltkulturerbe anzumelden, verworfen. Sie hat andere Projekte für die sogenannte Tentativliste, also die künftige Anmeldeliste Deutschlands für Welterbeprojekte bei der UNESCO, vorgeschlagen. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Votum gefolgt.

Städtebauminister Michael Groschek bedauerte die Entscheidung: „Es ist schade, dass die die von den Kultusministern eingesetzte Jury sich nicht für unseren NRW-Vorschlag entschieden hat. Das schränkt jedoch nicht die Bedeutung des Welterbes Zollverein ein. Und das wird nicht unser Engagement für die einzigartige Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet schmälern. Alle Beteiligten werden jetzt umso intensiver daran arbeiten, diesen Standort weiterzuentwickeln.“

Die Fachjury hat in ihrem Votum das bedeutende Potenzial der europäischen Kulturlandschaft Ruhrgebiet anerkannt. Daher empfiehlt die Jury den Verantwortlichen des Landes, den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, dem Regionalverbandes Ruhr, der Emschergenossenschaft, der RAG und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, das Projekt mit Blick auf eine Konzentration der besonderen kulturlandschaftsprägenden Stätten und Objekte aktiv weiter zu entwickeln.

Das Land NRW hatte im August 2012 der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen, das bestehende UNESCO-Welterbe Zeche und Kokerei Zollverein um die „industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ zu erweitern und den Vorschlag auf die Tentativliste des UNESCO-Welterbes zu setzen. Der Vorschlag war von einer unabhängigen Auswahlkommission nach einem intensiven Bewerbungsverfahren einstimmig empfohlen worden.

Wie kaum eine andere europäische Landschaft ist das Ruhrgebiet seit der Mitte des 19. Jahrhunderts von der Industrialisierung geprägt worden. Über 150 Jahre war die Bergbau- und Montanindustrie das Aushängeschild deutscher Wirtschaftskraft. Der Struktur- und damit auch Kulturlandschaftswandel setzte vor fünfzig Jahren ein, als Textilbetriebe, Zechen und Hochöfen, Gießereien und Stahlwerke ihre ursprüngliche Funktion verloren. Die Industriegeschichte des Ruhrgebietes ist ein elementarer Teil der nordrhein-westfälischen Landesgeschichte.

In einem bundesweiten Wettbewerbsverfahren sollte sich dieser städtisch und industriell geprägte Ballungsraum zwischen Ruhr, Emscher und Lippe mit seinen eingetragenen Denkmälern sowie seinen prägenden Landschafts- und Erinnerungsräumen als künftiges UNESCO-Welterbe beweisen. Zu den weiteren beteiligten Einrichtungen der Industrieregion gehören der Landschaftspark Duisburg-Nord, der Gasometer in Oberhausen, Zeche Zollern und Kokerei Hansa in Dortmund, der Schleusenpark in Waltrop oder das Deutsche Bergbaumuseum in Bochum.

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