Umweltministerium und Bezirksregierung Arnsberg bestätigen Duldung des Weiterbetriebs des Alt-Kraftwerks Shamrock in Herne / Fernwärmeversorgung wird im Winter 2013 sichergestellt

8. November 2012
Default Press-Release Image

Nach mehreren Verhandlungen des Umweltministeriums und der Bezirksregierung Arnsberg mit der Firma E.ON steht nun fest, dass ein befristeter Weiterbetrieb des alten Kraftwerks Shamrock in Herne für die Wärmeversorgung bis Ende April 2013 grundsätzlich möglich ist. Mit einer gestreckten Stilllegungsverfügung ist sichergestellt, dass das bestehende Kraftwerk weiterhin Fernwärme erzeugen kann. Dies liegt im Interesse der betroffenen Bevölkerung.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Nach mehreren Verhandlungen des Umweltministeriums und der Bezirksregierung Arnsberg mit der Firma E.ON steht nun fest, dass ein befristeter Weiterbetrieb des alten Kraftwerks Shamrock in Herne für die Wärmeversorgung bis Ende April 2013 grundsätzlich möglich ist. Mit einer gestreckten Stilllegungsverfügung ist sichergestellt,  dass das bestehende Kraftwerk weiterhin Fernwärme erzeugen kann. Dies liegt im Interesse der betroffenen Bevölkerung.

Umweltminister Johannes Remmel: „Das Land hat E.ON bereits frühzeitig Unterstützung angeboten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht Mitte November die OVG-Entscheidung bestätigen, so kann eine formelle Duldung erfolgen. Dies ist das Ergebnis einer sehr intensiven Diskussion und fachlichen sowie rechtlichen Prüfung.“ Die Duldung eines ungenehmigten Anlagenbetriebes ist rechtlich nur in Ausnahmefällen möglich. Dies wurde intensiv geprüft. Die Erzeugung von Fernwärme liegt im öffentlichen Interesse.

Als Ergebnis dieser Prüfung wird E.ON die bisher vom Kraftwerk Shamrock produzierte Fernwärme ab Herbst 2013 größtenteils durch Lieferungen aus dem Kraftwerk Herne 4 der Steag über eine neu zu errichtende Verbindungsleitung ersetzen. Die vor Umsetzung dieser Alternativlösung bestehende Deckungslücke im Ostverbund Ruhrgebiet, die einen Weiterbetrieb des Altkraftwerks notwendig macht, erstreckt sich lediglich über wenige Monate des Jahres 2013. Danach reicht die Wärmeleistung des von der Bezirksregierung Arnsberg neu genehmigten Heizwerks in Herne aus, um die Versorgung bis zur nächsten Heizperiode sicherzustellen.

E.ON hatte im Jahr 2006 auf die Genehmigung zum Betrieb des Kraftwerks zum Ende des Jahres 2012 verzichtet. Nach einem Urteil des OVG Münster vom 21. März 2012 führt dieser Verzicht zu einem Erlöschen der Genehmigung.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.

Kontakt

Pressekontakt

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: Presse [at] mulnv.nrw.de

Bürgeranfragen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de