Städte und Gemeinden in NRW erhalten 2014 Rekordsumme vom Land / Kommunalminister Jäger: Zuweisungen steigen um mehr als neun Prozent

18. Dezember 2013
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Städte und Gemeinden in NRW erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 9,4 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)2014. Der Betrag steigt gegenüber 2013 um 9,3 Prozent (808 Millionen Euro). Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete das GFG 2014. „Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir bleiben verlässlicher Partner aller Städte und Gemeinden in NRW“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Grund für den Anstieg der Zuweisungen ist die gute Steuerentwicklung im aktuellen Jahr.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Städte und Gemeinden in NRW erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 9,4 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)2014. Der Betrag steigt gegenüber 2013 um 9,3 Prozent (808 Millionen Euro). Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete das GFG 2014. „Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir bleiben verlässlicher Partner aller Städte und Gemeinden in NRW“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Grund für den Anstieg der Zuweisungen ist die gute Steuerentwicklung im aktuellen Jahr. „Die außerordentliche Höhe dieser Masse ist auch das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmer in Nordrhein-Westfalen. Wir verteilen das Geld für unsere Kommunen gerecht“, betonte Minister Jäger. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt.

Mit dem GFG 2014 werden die Parameter für den kommunalen Finanzausgleich an aktuelle Daten angepasst. So werden etwa die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt. Die Grunddatenaktualisierung wirkt sich außerdem auf die Gewichtung der Ansätze des GFG und somit auch auf den Soziallastenansatz aus. Mit dieser Fortschreibung werden die Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich berücksichtigt. Die notwendigen Veränderungen werden in zwei Schritten 2014 und 2015 vorgenommen, um teilweise erhebliche Umverteilungswirkungen abzumildern. Damit wendet die Landesregierung das gleiche Prinzip der Jahre 2011 und 2012 an. Auch damals wurde der Soziallastenansatz schrittweise angepasst.

Außerdem werden die Städte und Gemeinden in NRW durch das neu geregelte Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) in diesem Jahr um rund 275 Millionen Euro entlastet. 2014 erhalten sie voraussichtlich rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Auch in den Folgejahren werden bis zu 155 Millionen Euro jährlich erstattet. „Die Kommunen sind Partner auf Augenhöhe. Das Gesetz ermöglicht eine gerechte Abrechnung der Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige Planungssicherheit“, sagte der Minister. „Unser Ziel ist es, die Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen Land und Kommunen zu verteilen.“ Der Landtag hatte im November das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Weitere Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich und dem ELAG sind im Internet abrufbar unter: http://www.mik.nrw.de/


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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