Spuren von gentechnisch verunreinigtem Raps-Saatgut nachgewiesen

Keine Gesundheitsgefährdung, Umwelteintrag zu verhindern. Umweltministerin Heinen-Esser: Die europaweite Harmonisierung der Saatgutuntersuchungen muss forciert werden

21. Dezember 2018
Rapsfeld

Offenbar wurde in Deutschland eine Partie gentechnisch verunreinigten Raps-Saatgutes auf den Markt gebracht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Offenbar wurde in Deutschland eine Partie gentechnisch verunreinigten Raps-Saatgutes auf den Markt gebracht. In diesem Saatgut wurden geringe Spuren (< 0,1 Prozent) der gentechnisch veränderten, herbizidresistenten Rapslinie GT73 gefunden. Diese Rapslinie ist als Lebens- und Futtermittel zugelassen, nicht jedoch für den Anbau.
 
Eine akute Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier besteht laut Bewertung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht. Dennoch muss eine Verbreitung in der Umwelt vermieden werden. Aktuell wird intensiv daran gearbeitet die betroffene Saatgutpartie ausfindig zu machen und zu ermitteln, ob und wo sie bereits ausgesät wurde.
 
Nach derzeitiger Erkenntnis wurde das Saatgut auf Flächen in zehn Bundesländern ausgesät. Eine Aussaat auch in Nordrhein-Westfalen ist wahrscheinlich, da laut Ermittlungsstand 23 Einheiten an Endabnehmer in Nordrhein-Westfalen verkauft wurden. Mit einer Einheit Hybridsaatgut können circa drei Hektar bestellt werden.
 
„Ziel ist, dass wir über jeden Sack Saatgut dieser Partie wissen, was mit ihm passiert ist. Unverständlich ist, warum die Informationen von Frankreich erst übermittelt wurden, nachdem der Winterraps bereits ausgesät wurde. Das Beispiel zeigt, dass die Bestrebungen zur europaweiten Harmonisierung der Saatgutuntersuchungen forciert werden müssen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. So gibt es in der Europäischen Union noch keine einheitliche Praxis bezüglich der Saatgut-Untersuchung auf GVO-Anteile.
 
In Deutschland erfolgen Saatgutüberprüfungen auf gentechnisch veränderte Anteile nach klaren Vorgaben des Gentechnikgesetzes und einheitlichen Methoden. Nordrhein-Westfalen untersucht regelmäßig zehn Prozent der in Nordrhein-Westfalen zur Anerkennung vorgestellten Rapssaatgut-Partien parallel zur Saatgutanerkennung, bevor das Saatgut auf den Markt kommt. So kann vermieden werden, dass verunreinigtes Saatgut ausgesät wird. Zuständig für die Gentechniküberwachung in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen. Die Untersuchungsergebnisse werden im Internet veröffentlicht.
 
Warum die Ergebnisse aus Frankreich erst nach der Aussaat vorlagen, ist bislang nicht bekannt. Durch die späte Mitteilung der Ergebnisse, müssen jetzt die betroffenen Landwirte, die dieses Saatgut unwissentlich ausgesät haben, den Aufwuchs auf den betroffenen Flächen vernichten. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat veranlasst, dass in Kürze die Landwirte von den zuständigen Behörden informiert werden, ob sie betroffen sind und wie der Aufwuchs des betroffenen Saatguts vernichtet werden soll. In der Folge können andere Kulturen ausgesät werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission informierte die Mitgliedstaaten am 12. November 2018, dass bei einer amtlichen Kontrolle in einer konventionellen Rapssaatgutpartie in Frankreich ein Anteil des gentechnisch veränderten Rapses GT73 (< 0,1 Prozent) nachgewiesen wurde. Teile dieser Saatgutpartie wurden in Frankreich ausgesät.
 
Am 20. November 2018 informierte die zuständige französische Behörde über einen GT73-Nachweis in einer argentinischen Ausgangspartie, die für die Herstellung der beanstandeten Partie verwendet wurde. In Deutschland wurden daraufhin Partien, die auch Teile dieser argentinischen Ausgangspartie enthalten, auf GT73-Anteile untersucht. Am 10. Dezember 2018 informierte Sachsen-Anhalt über einen GT73-Nachweis in einer Partie, die nach Deutschland geliefert wurde.
 
Für Saatgut gilt in der EU die „Nulltoleranz“, so dass konventionelles Rapssaatgut auch dann nicht verkehrsfähig ist und ausgesät werden darf, wenn die Verunreinigung sehr geringfügig ist.

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