Sommerzeit ist Gartenzeit / Wenn Strauch, Hecke, Baum, Zaun und Bratwurstduft dem Nachbarn nicht gefallen

1. August 2014
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Habe ich einen Beseitigungsanspruch bei der inzwischen drei Meter ho-hen Hecke des Nachbarn? Muss ich Grillgeruch und Lärm bis tief in die Nacht ertragen? Dürfen die Kinder meines Nachbarn auch in der Mit-tagszeit im Planschbecken herumtollen? In vielen Fällen führt der Ärger am Gartenzaun zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Experten geben Tipps bei Konflikten mit dem Nachbarn

Das Justizministerium informiert:

Habe ich einen Beseitigungsanspruch bei der inzwischen drei Meter ho-hen Hecke des Nachbarn? Muss ich Grillgeruch und Lärm bis tief in die Nacht ertragen? Dürfen die Kinder meines Nachbarn auch in der Mit-tagszeit im Planschbecken herumtollen? In vielen Fällen führt der Ärger am Gartenzaun zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn.

Solche und ähnliche Konflikte treten gerade in der Sommerzeit auf und können zu Beleidigungen oder gar handfesten Auseinandersetzungen führen. Hier können Schiedsexperten helfen und Konflikte ohne Einschaltung des Gerichts oft viel kostengünstiger und schneller klären. Sie können sich dazu jeden ersten Donnerstag im Monat Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen.

Deshalb heißt es am Donnerstag, 7. August 2014 in der Zeit von 12 bis 14 Uhr wieder: "Schlichten statt Richten!" - 0211/837-1915 ist die Nummer gegen Ärger mit dem Nachbarn.

Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zu Verfügung.


Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Tel.: 0211/8792-255

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