Schlichtungsstelle Nahverkehr in NRW bis 2017 gesichert

23. Dezember 2012
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Die Schlichtungsstelle Nahverkehr in der Verbraucherzentrale NRW kann ihre seit fünf Jahren erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Die NRW-Landesregierung, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Verbraucherzentrale NRW haben sich auf eine weitere gemeinsame Fortführung der Schlichtungsstelle bis Ende 2017 geeinigt.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr in der Verbraucherzentrale NRW kann ihre seit fünf Jahren erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Die NRW-Landesregierung, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Verbraucherzentrale NRW haben sich auf eine weitere gemeinsame Fortführung der Schlichtungsstelle bis Ende 2017 geeinigt. Das teilten Verkehrsminister Michael Groschek, Rheinbahnchef und VDV-Landesvorsitzender Dirk Biesenbach sowie Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in Düsseldorf mit.

„Das ist ein wichtiger Schritt für Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung im Nahverkehr in NRW“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Schlichtungsstelle hat sich in den vergangenen Jahren als neutrale Instanz bei Streitfragen im Öffentlichen Personennahverkehr erwiesen. Das nutzt den Fahrgästen und den Unternehmen. Dem Land fällt es daher leicht, die Förderung für die wichtige Arbeit der Schlichtungsstelle zu verlängern. Eine Schlichtung erspart allen Beteiligten Nerven, Zeit und Geld.“

Dirk Biesenbach stellte die Qualitäten der Schlichtungsstelle aus Unternehmenssicht heraus: „Seit fünf Jahren leistet die Schlichtungsstelle Nahverkehr in NRW hervorragende Arbeit. Da ist es nur logisch und konsequent, dass dieses erfolgreiche Projekt gemeinsam von Land, VDV und Verbraucherzentrale fortgesetzt wird. Die Schlichtungsstelle ist für uns Unternehmen wichtiger Ansprechpartner und auch Gradmesser unserer Arbeit: Je weniger Schlichtungsfälle, desto kundenorientierter machen wir unseren Job.“

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, findet die gute Arbeit der Schlichtungsstelle bestätigt: „Die jetzt ausgesprochene Verlängerung der Finanzierung ist sowohl Vertrauensbeweis als auch Ansporn für uns, den eingeschlagenen Weg fortzuführen. Eine Streitschlichtung, die die Interessen der Ratsuchenden angemessen berücksichtigt, hilft nicht nur den Kunden, sondern liegt auch im Interesse der Verkehrsunternehmen.“

Fahrgäste können sich mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden, wenn ihr Beschwerdeanliegen zuvor beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolglos geblieben ist. Die Schlichtungsstelle erarbeitet, wenn sie die Beschwerde aufgrund der Sach- und Rechtslage für ganz oder teilweise begründet hält, einen Vorschlag für einen gütlichen Interessenausgleich, der aber keine bindende Wirkung für die Beteiligten hat. Die hohe Quote der angenommenen Vorschläge zeugt dennoch von der Akzeptanz des Verfahrens. 


Für die Fahrgäste ist das Verfahren komplett kostenlos, finanziert wird die Schlichtungsstelle aus Landesmitteln und durch die im VDV NRW organisierten Bahn- und Busunternehmen. Die Gesamtkosten belaufen sich bis 2017 auf 1.450.000 Euro, davon trägt das Land 70 Prozent, der VDV übernimmt 30 Prozent der Kosten. Die 2007 gegründete Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. wird gleichberechtigt von der Verbraucherzentrale NRW, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und gut 30 Eisenbahn-, Stadtbahn- und Busunternehmen aus Nordrhein-Westfalen getragen.

Weiter Informationen: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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