Rechte der Gerichtsvollzieher gestärkt – Breite Zustimmung für Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat

28. Juni 2019

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur „Entschlackung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung“ erarbeitet.

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Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur „Entschlackung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung“ erarbeitet, dem heute mit großer Mehrheit im Bundesrat zugestimmt wurde.
 
Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen werden die Rechte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gestärkt, um verschwiegenes Schuldnervermögen für Gläubiger besser ermitteln zu können. Dem Berufsstand der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher soll ergänzend zur geltenden Rechtslage ermöglicht werden:

  • Einsichtnahme in das Grundbuch zur Ermittlung von vermögensrelevanten Grundstücksrechten
  • Umfassendes Auskunftsverlangen bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Durchführung etwa einer Lohnpfändung oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes
  • Umfassendes Auskunftsverlangen bei den Rentenversicherungsträgern (bislang nur bei einer Forderungshöhe ab 500 Euro möglich) 
Die erschwerte Durchsetzbarkeit von Forderungen ist ein wirtschaftlicher Standortnachteil und schadet der Zahlungsmoral der Schuldner. Erklärtes Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es daher, die Zwangsvollstreckung zu verbessern.
 
Durch die verbesserte Sachaufklärung sind zukünftig höhere Vollstreckungserlöse für die Gläubiger zu erwarten. Zudem wird das Eintreiben von Außenständen insgesamt schneller, effizienter, kostengünstiger und der Wirtschaftsstandort Deutschland dadurch gestärkt.
 

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