Opferschutzbeauftragte setzt erfolgreiche Arbeit fort: Elisabeth Auchter-Mainz für zwei weitere Jahre zur Opferschutzbeauftragten bestellt

Über 1.700 Hilfesuchende aus Nordrhein-Westfalen und dem Ausland

6. Dezember 2020
Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz

Generalstaatsanwältin a. D. Elisabeth Auchter-Mainz ist für zwei weitere Jahre zur unabhängigen Beauftragten für den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen bestellt worden. Das hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung beschlossen.

Justiz

Generalstaatsanwältin a. D. Elisabeth Auchter-Mainz ist für zwei weitere Jahre zur unabhängigen Beauftragten für den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen bestellt worden. Das hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung beschlossen.

Als erste Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist Elisabeth Auchter-Mainz seit dem 1. Dezember 2017 als zentrale Ansprechpartnerin für alle Opfer von Straf- und Gewalttaten und deren Angehörige tätig. Betroffene und ihnen nahestehende Personen können sich telefonisch, per E-Mail, per Post oder persönlich an die Beauftragte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden. Durch die zentrale Anlaufstelle wird der erste Zugang zu unterschiedlichen Hilfsangeboten vermittelt.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Der Schutz von Opfern gehört zu den elementaren Aufgaben unserer Gesellschaft. Menschen, die in Not geraten oder Opfer von Gewalt werden, brauchen Schutz und eine unabhängige Stimme, die sich für sie einsetzt. Mit der Opferschutzbeauftragten kommt die Landesregierung dieser Verantwortung bereits seit Jahren konsequent nach und hat als erstes Land in Deutschland eine Stelle geschaffen, die die Bedürfnisse von Menschen in Not erkennt, sich dieser annimmt und gezielte Hilfsangebote anbietet. Ich bin dankbar, dass Elisabeth Auchter-Mainz diese wichtige Aufgabe so engagiert und einfühlsam ausübt und nun für weitere zwei Jahre in diesem Amt den Hilfesuchenden zur Verfügung steht.“
 
Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter–Mainz: „Mit der Benennung einer Beauftragten für den Opferschutz hat das Land Nordrhein-Westfalen für Opfer von Straf- und Gewalttaten ein gutes Zeichen gesetzt. Opfer haben seitdem eine zentrale Ansprechstelle. Opfer reagieren auf eine Straf- oder Gewalttat sehr unterschiedlich, aber jedes Opfer braucht Unterstützung! Seit dem ersten Tag wenden sich Opfer mit unterschiedlichen Anliegen an uns, mal zeitnah nach einer Tat, mal aber auch erst Jahre später. Mein Team und ich hören zu, informieren, lotsen zu ortsnahen Fachberatungsstellen, Behörden oder Organisationen. Durch die Vielzahl der Kontakte erkennen wir bestehende Schwachstellen im Opferschutz, machen darauf aufmerksam und wirken auf Verbesserungen hin. Diese wichtige Arbeit setze ich sehr gerne fort.“
 
Insgesamt 1.718 Menschen haben sich bisher an die Opferschutzbeauftragte gewandt (Stand 30. November 2020). Dazu gehörten nicht nur Menschen, die kurz vorher Opfer einer Straf- oder Gewalttat geworden sind. Auch Personen, die schon einige Jahre zuvor Gewalt und Unglücke erlebt haben, meldeten sich bei der Opferschutzbeauftragten. Dazu gehörten etwa Opfer der Love-Parade-Katastrophe sowie Angehörige und Freunde von Passagieren, die bei dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen im Jahr 2015 ums Leben kamen.
 
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Die Belange aller Opfer von Straf- und Gewalttaten haben für uns oberste Priorität. Die Erfahrung der Opferschutzbeauftragten aus den letzten drei Jahren zeigt: Hier ist Hilfe, die ankommt! Es ist besonders wichtig, dass die Opferschutzbeauftragte und ihre Mitarbeiter auch proaktiv tätig werden. Denn wir erleben es häufig, dass Opfer von insbesondere Gewalttaten Schwierigkeiten haben, sich Hilfe zu suchen. Sie empfinden Angst, unbegründete Scham, oder kennen die Hilfsangebote nicht. In solchen Situationen muss die Hilfe zum Hilfesuchenden kommen und nicht umgekehrt.“ Minister Biesenbach weiter: „Ich freue mich sehr, dass wir Elisabeth Auchter-Mainz als Beauftragte für Opferschutzangelegenheiten gewinnen und jetzt behalten konnten. Sie ist die kompetente Stütze, auf die sich Hilfesuchende in ihrer Notlage verlassen können.“ 
 
Die Opferschutzbeauftragte erhält in ihrer täglichen Arbeit nicht nur Anfragen aus Nordrhein-Westfalen, sondern aus der gesamten Bundesrepublik sowie aus dem Ausland. Beispielsweise nach dem Anschlag in Wien am 2. November 2020. Überdies informieren sich andere Regierungen konkret über die Arbeit der Opferschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen und suchen für den Aufbau einer eigenen Opferschutzstelle Rat und Unterstützung.
 
Weitere Informationen und Kontakt zur Opferschutzbeauftragten unter: www.justiz.nrw.de

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