NRW weitet Förderung von Produktionsschulen aus / 13,7 Millionen Euro für 1.900 benachteiligte Jugendliche / Minister Schneider überreicht Förderbescheid in Unna

29. August 2014
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Das Land Nordrhein-Westfalen weitet die Förderung von Produktionsschulen deutlich aus. Im Schuljahr 2014/15 werden mit über 13,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds an über 90 unterschiedlich großen Standorten landesweit für das Programm „Produktionschule.NRW“ bereitgestellt, um benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf eine Ausbildung und den Start in das Arbeitsleben zu ermöglichen. „Jeder Jugendliche in NRW soll eine Perspektive haben, später beruflich auf eigenen Beinen zu stehen und seinen Lebensunterhalt selbstständig zu sichern“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider bei einem Besuch der Produktionsschule beim Bildungsträger „Werkstatt Unna“, der sein 30-jähriges Bestehen feiert.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen weitet die Förderung von Produktionsschulen deutlich aus. Im Schuljahr 2014/15 werden mit über 13,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds an über 90 unterschiedlich großen Standorten landesweit für das Programm „Produktionschule.NRW“ bereitgestellt, um benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf eine Ausbildung und den Start in das Arbeitsleben zu ermöglichen. „Jeder Jugendliche in NRW soll eine Perspektive haben, später beruflich auf eigenen Beinen zu stehen und seinen Lebensunterhalt selbstständig zu sichern“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider am Freitag, 29. August 2014, bei einem Besuch der Produktionsschule beim Bildungsträger „Werkstatt Unna“, der sein 30-jähriges Bestehen feiert.

Minister Schneider überreichte bei dieser Gelegenheit für dieses Schuljahr einen Förderbescheid in Höhe von 835.200,00 Euro für die Unnaer Produktionsschule, die mit ihren 116 Plätzen zu den größten gehört. Der Arbeitsminister betonte, dass das Förderprogramm Produktionsschule.NRW ein wichtiger Baustein im Übergangssystem Schule – Beruf in Nordrhein-Westfalen sei: „Wer über die Produktionsschule den Weg in Arbeit oder Ausbildung findet, ist nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen.“

Produktionsschulen sind ein Angebot für junge Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen schulischen Erfahrungen und persönlicher Benachteiligungen keine Chance haben, direkt einen Ausbildungsplatz zu erhalten. In Produktionsschulen wird „Arbeiten und Lernen“ miteinander verbunden, und zwar in echten betriebsförmigen Strukturen und Abläufen. Jugendliche erstellen unter der Anleitung von Werkstattpädagogen Produkte oder Dienstleistungen, die vor Ort nachgefragt werden. Beispielsweise Parkbänke, Spielzeug, Fahrradreparatur, Honigprodukte, ein Heuhotel, Kantinenessen, Reparatur von Elektrokleingeräten, Lagerhaltung, Gebäudereinigung und vieles mehr. Der Produktions- und Dienstleistungsprozess ist dabei ganzheitlich im Blick. Vom Auftragseingang, über Warenwirtschaft, Lager/Logistik, Einkauf, Produktion bis hin zur Rechnung und zum Kundenfeedback. Lernen ist keine abstrakte pädagogische Veranstaltung sondern ein Bestandteil der Arbeit am Produkt bzw. der Dienstleistung. Wichtig dabei: der Produktionsschulträger ist in die regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungsstrukturen eingebettet; Wettbewerbsabsprachen der Träger mit der lokalen Wirtschaft sowie die gute Zusammenarbeit mit der Schullandschaft vor Ort sind ein Muss.

Gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den nordrhein-westfälischen Jobcentern sowie den Jugendämtern wird die Produktionsschule in NRW von bislang rund 500 geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf nunmehr rund 1.900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an über 90 Produktionsschulstandorten landesweit flächendeckend ausgeweitet. Damit steht NRW im deutschen Ländervergleich an erster Stelle der Umsetzung der Produktionsschulidee, die aus Dänemark stammt. Das Land finanziert aus Mitteln des ESF 600,00 Euro pro Monat für eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer. Die jeweiligen Co-Finanziers der Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt) beteiligen sich mit mindestens 300,00 Euro pro Teilnehmenden pro Monat. Jugendliche (und deren Eltern), die sich über die Möglichkeiten zur Teilnahme am Programm beraten lassen möchten, wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter oder das Jugendamt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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