NRW-Polizei verstärkt Alkoholkontrollen an den "Tollen Tagen" / Innenminister Jäger: Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert das Leben Anderer

7. Februar 2013
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Zum Höhepunkt des Karnevals verstärkt die NRW-Polizei die Alkoholkontrollen. Innenminister Ralf Jäger warnte alle Autofahrer davor, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen: „Nach einer feucht-fröhlichen Feier sollte jeder das Auto oder Zweirad stehen lassen und mit Bus, Bahn oder Taxi nach Hause fahren“, sagte Jäger in Düsseldorf. „Schon eine geringe Menge Alkohol im Blut erhöht das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Deshalb zieht die Polizei Promillesünder konsequent aus dem Verkehr, nicht nur an den närrischen Tagen.“

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Zum Höhepunkt des Karnevals verstärkt die NRW-Polizei die Alkoholkontrollen. Innenminister Ralf Jäger warnte alle Autofahrer davor, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen: „Nach einer feucht-fröhlichen Feier sollte jeder das Auto oder Zweirad stehen lassen und mit Bus, Bahn oder Taxi nach Hause fahren“, sagte Jäger in Düsseldorf. „Schon eine geringe Menge Alkohol im Blut erhöht das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Deshalb zieht die Polizei Promillesünder konsequent aus dem Verkehr, nicht nur an den närrischen Tagen.“

Karneval 2012 ereigneten sich von Weiberfastnacht  bis Aschermittwoch 146 Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol im Spiel war. Dabei kam ein Mensch ums Leben, zehn Personen wurden schwer und 45 leicht verletzt. Die Polizei kontrollierte während der Karnevalstage insgesamt 61.155 Autofahrer. Davon mussten sich 16.473 wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer einem Alco-Test unterziehen. In 471 Fällen  bestätigte sich dieser Verdacht. Darüber hinaus wurden 298 Fälle von Fahren unter Drogeneinwirkung festgestellt. „Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet leichtfertig sich selbst und das Leben und die Gesundheit Anderer. Außerdem riskiert er den Führerschein und eine kräftige Geldbuße“, machte der Innenminister deutlich.

Ein paar Stunden Schlaf reichen nicht aus, um wieder nüchtern zu werden. Auch der Restalkohol am nächsten Morgen kann Folgen haben. „Schon bei 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist“, gab Jäger zu bedenken. Jeder habe es selbst in der Hand, Alkoholunfälle und deren Folgen zu vermeiden. „Wer noch immer denkt, dass Alkohol am Steuer ein Kavaliersdelikt ist, kann nicht mit Nachsicht der Polizei rechnen."

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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