NRW-Polizei hat jetzt klare Rechtsgrundlage bei der Suche nach vermissten Menschen / Innenminister Jäger: Videoüberwachung unterliegt strengen rechtsstaatlichen Grenzen

21. Juni 2013
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Der Landtag hat die Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes verabschiedet. Damit bleiben bewährte Mittel im Kampf gegen die Kriminalität weiter erlaubt. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die Gefahrenabwehr durch die Polizei an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren. Genauso wichtig ist es, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das ist unser Maßstab“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Gesetz enthält klar definierte Eingriffsbefugnisse, um aktuelle Daten bei Telekommunikationsanbietern abzufragen und sogenannte IMSI-Catcher einzusetzen. Damit können Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Der Landtag hat am Donnerstag die Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes verabschiedet. Damit bleiben bewährte Mittel im Kampf gegen die Kriminalität weiter erlaubt. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die Gefahrenabwehr durch die Polizei an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren. Genauso wichtig ist es, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das ist unser Maßstab“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Das Gesetz enthält klar definierte Eingriffsbefugnisse, um aktuelle Daten bei Telekommunikationsanbietern abzufragen und sogenannte IMSI-Catcher einzusetzen. Damit können Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden. „So stellen wir sicher, dass unsere Polizei auch künftig vermisste Menschen finden und angedrohte Suizide verhindern kann“, erläuterte der Minister. „Es gehört zum unverzichtbaren Rüstzeug der Polizisten, dass sie den Inhaber eines Internetanschlusses feststellen und Standorte lokalisieren darf.“

Zur Kriminalitätsbekämpfung darf die Polizei weiter an bestimmten Orten Videobeobachtung einsetzen. Mit dem Gesetz wird die bisherige Regelung um fünf Jahre verlängert. „An gefährlichen Orten ist Videobeobachtung ein Baustein im Kampf gegen das Verbrechen“, erläuterte der Minister. „Deshalb ist es richtig, der Polizei dieses Hilfsmittel weiterhin an die Hand zu geben.“ Aktuell nutzen die Polizei in Düsseldorf und Mönchengladbach Videoanlagen.

Für Jäger steht dabei fest: „Videobeobachtung kann immer nur Teil eines polizeilichen Gesamtkonzeptes sein. Sie ist dann sinnvoll, wenn sie mit anderen Maßnahmen verknüpft wird. Dazu gehören vor allem das ständige Beobachten der übertragenen Bilder und polizeiliche Präsenz am Ort, um schnell auf gefährliche Situationen reagieren zu können.“

Die Videobeobachtung unterliegt in NRW weiterhin strengen rechtlichen Grenzen: Sie darf nur an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzt werden, wo in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen wurden. Zudem müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort weitere Straftaten begangen werden.


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