NRW plant Straßeninfrastruktur mit Verstand und Augenmaß

Priorisierungsliste wird fortgeschrieben

17. Juli 2015

Das Landesverkehrsministerium hat eine neue Liste mit vorrangig zu planenden Bundes- und Landesstraßen herausgegeben. Damit wird die Planungspriorisierung von 2011 fortgeschrieben.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Landesverkehrsministerium hat eine neue Liste mit vorrangig zu planenden Bundes- und Landesstraßen herausgegeben. Damit wird die Planungspriorisierung von 2011 fortgeschrieben. Danach werden weitere 21 bisher unterbrochene Planungen von Bundesfernstraßen vorrangig weitergeführt, acht Maßnahmen werden vorerst nicht weiter geplant. Bei vier Planungen werden weitere Untersuchungen im Zuge der Fortschreibung des Bundesfernstraßenplans abgewartet, um dann zu entscheiden. Bei den Landesstraßen werden 15 bisher nicht fortgeführte Planungen vorrangig weiter betrieben, vier Maßnahmen werden vorerst auf Eis gelegt.
 
Verkehrsminister Groschek zu der Entscheidung: „Die Landesregierung hat für die Planung von Neubauprojekten mit der Fortschreibung der Priorisierungsliste eine realistische Grundlage für den Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur in NRW gelegt. Wir haben die Voraus­setzungen geschaffen, um Planungsreserven aufzubauen. Die Landes­regierung hat die Lücken im Planungspersonal beim Landesbetrieb Straßenbau, die durch den überproportionalen Stellenabbau in den Jahren 2005 bis 2010 geschlagen wurden, wieder geschlossen. Wir haben uns durch den Beitritt zur Projektmanagementgesellschaft DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) weitere Planungskapazitäten gesichert. Beim Mammutprojekt Nachrechnung und Sanierung/Neubau der Straßenbrücken ist NRW führend unter den Bundesländern.“
 
Nordrhein-Westfalen konnte im Jahr 2014 vom Bund 95 Millionen Euro (gesamt: 976 Millionen) mehr für Bundesfernstraßen abnehmen als ursprünglich geplant war und damit eine Scharte aus 2013, als 48 Millionen Euro nicht verbaut werden konnten, auswetzen.
 
Groschek: „Sinnvolle Priorisierung bleibt auch weiterhin notwendig, denn das Geld für Ausbau und Erhalt der Infrastruktur steht nicht grenzenlos zur Verfügung. Um den Verfall unserer Infrastruktur zu stoppen, stehen entscheidende und realistische Reformen noch aus. Wir brauchen die überjährige Finanzierung, das heißt Unabhängigkeit von Haushaltsjahren. Wir brauchen den konsequenten Vorrang von Erhalt vor Neubau. Wir brauchen die Konzentration auf die wichtigsten Ausbauprojekte. Mit einer Fortsetzung der Bodewig-Kommission könnten wir endlich einen nationalen Aktionsplan „Erhalt der Straßen-, Schienen- und Wasserwegeinfrastruktur auf den Weg bringen.“
 
Zum Hintergrund: 2011 hatte der damalige Verkehrsminister Voigtsberger eine Priorisierungsliste vorgelegt, um „besonders wichtige und einigermaßen reibungslos zu realisierende Projekte, für die es einen gesetzlichen Planungsauftrag aus den bestehenden Bedarfs­plänen (Landesstraßenbedarfsplan und Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes) gibt“, schneller voran zu bringen. Dafür wurden andere Projekte, von denen klar war, dass sie aus unterschiedlichsten Gründen (Bedarf, Kosten, Naturschutzvorbehalte, regionaler Konsens) kaum realisierbar waren, ganz oder vorerst gestoppt (s. Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 22.09.2011). Für 52 Planungen wurden damals festgelegt, nach Abschluss der laufenden Planungsstufe über die Priorität neu zu entscheiden. Davon sind 36 jetzt mit Planungsvorrang eingestuft, zwölf Projekte sollen nachrangig weiter geführt werden, vier Projekte werden weiter untersucht. Die Fortführung der Priorisierung war auch im Koalitionsvertrag von 2012 vereinbart worden.
 
Anlage:Priorisierung Bundesfernstraßen und Landesstraßen (pdf, Neuer Sachstand Juli 2015)
 
Die Priorisierungsliste vom September 2011 auf www.mbwsv.nrw.de

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