NRW nimmt rund 1.000 syrische Flüchtlinge auf - Dauerhaftes Bleiberecht gefordert / Minister Jäger und Minister Schneider: Aufnahme ist angesichts der dramatischen Situation in Syrien ein Gebot der Menschlichkeit

25. März 2013
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Nordrhein-Westfalen nimmt rund 1.000 syrische Flüchtlinge auf. „Die Landesregierung in NRW macht sich bereits seit längerem für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisenregionen stark“, erklärten Innenminister Ralf Jäger und Integrationsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Angesichts der katastrophalen humanitären Verhältnisse in Syrien und der angespannten Lage in den Nachbarländern der Arabischen Republik ist es ein Gebot der Menschlichkeit, syrischen Bürgerkriegs-flüchtlingen Zuflucht zu gewähren.“ Langfristig bedarf es zur Lösung einer solch humanitären Aufgabe einer europäischen Gesamtkonzeption, unterstrichen die Minister.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Nordrhein-Westfalen nimmt rund 1.000 syrische Flüchtlinge auf. „Die Landesregierung in NRW macht sich bereits seit längerem für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisenregionen stark“, erklärten Innenminister Ralf Jäger und Integrationsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Angesichts der katastrophalen humanitären Verhältnisse in Syrien und der angespannten Lage in den Nachbarländern der Arabischen Republik ist es ein Gebot der Menschlichkeit, syrischen Bürgerkriegs-flüchtlingen Zuflucht zu gewähren.“ Langfristig bedarf es zur Lösung einer solch humanitären Aufgabe einer europäischen Gesamtkonzeption, unterstrichen die Minister.

Anders als Bundesinnenminister Friedrich plädieren Jäger und Schneider dafür, den Betroffenen die Möglichkeit eines dauerhaften Bleiberechts einzuräumen. „Eine verlässliche Aufenthaltsperspektive könnte den Menschen helfen, zur Ruhe zu kommen und das Schreckliche, das sie erlebt haben, zu verarbeiten“, betonte Jäger. „Die Perspektive auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erleichtert zudem die Integration. Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz haben wir im letzten Jahr auch eine solide gesetzliche Basis für die Aufnahme solch Hilfebedürftiger geschaffen. Die im Gesetz verankerten Integrationspauschalen unterstützen die Städte und Gemeinden, die die Menschen aufnehmen“, unterstrich Schneider.

Angesichts der verschärften Situation in Syrien und benachbarter Staaten ist die bundesweite Aufnahme von rund 5.000 syrischen Flüchtlingen vorgesehen. Die ersten sollen bereits im Juni nach Deutschland kommen.

Auch syrischen Studenten, die in NRW leben, wird geholfen: Sie dürfen auch dann bleiben, wenn sie aufgrund wegfallender finanzieller Unterstützung aus der Heimat nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbständig zu sichern. Das NRW-Innenministerium bereitet eine entsprechende Anordnung vor, die in Kürze an die Ausländerbehörden versandt werden soll. „Durch die kriegerischen Ereignisse in der Arabischen Republik bricht vielen Studenten die wirtschaftliche Grundlage für ihren Aufenthalt im Ausland weg“, erklärte Jäger. „Finanzielle Unterstützung etwa durch Stipendien oder Förderprogramme syrischer Stellen und Organisationen oder durch Familienangehörige in der Heimat fallen immer häufiger aus. In dieser Notlage wollen wir helfen.“ Die Anordnung ermöglicht es den Betroffenen, trotz der wirtschaftlichen Engpässe hier zu bleiben und das Studium fortzusetzen. Ende 2012 studierten rund 2.100 syrische Staatsangehörige im Bundesgebiet, davon rund 500 in NRW.

Auch den Abschiebungsstopp für Syrien hat das NRW-Innenministerium jetzt verlängert. „Rückführungen in ein Land, in dem ein Regime mit anhaltender Brutalität gegen die Menschen vorgeht, sind nicht zu verantworten“, erklärte Innenminister Jäger. „Die Verlängerung des Abschiebungsstopps ist ein wichtiges Signal und gibt den Betroffenen Rechtssicherheit: Diese können sich darauf verlassen, dass auch innerhalb des nächsten halben Jahres keine Rückführungen nach Syrien stattfinden werden“, erklärte der Minister.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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