NRW macht Weg frei für Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften / Minister Walter-Borjans: Mit einer Übergangsregelung verwirklichen wir als eines der ersten Länder die steuerliche Gleichstellung

25. Juli 2013
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Das Land NRW geht einen weiteren Schritt zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Vom 25. Juli an werden gleichgeschlechtliche Paare so weit wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich von den Finanzämtern zusammen veranlagt. „Die Landesregierung hat schon früh die Initiative zu einer Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ergriffen und sorgt jetzt als eines der ersten Bundesländer mit einer Übergangsregelung für ihr Recht auf den Splittingtarif und damit für ihre praktische Gleichstellung“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

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Das Finanzministerium teilt mit:

Das Land NRW geht einen weiteren Schritt zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Von heute an werden gleichgeschlechtliche Paare so weit wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich von den Finanzämtern zusammen veranlagt. „Die Landesregierung hat schon früh die Initiative zu einer Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ergriffen und sorgt jetzt als eines der ersten Bundesländer mit einer Übergangsregelung für ihr Recht auf den Splittingtarif und damit für ihre praktische Gleichstellung“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Der Gesetzgeber hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai dieses Jahres das Einkommensteuergesetz geändert. Danach ist in allen offenen Fällen (also insbesondere in Fällen, in denen über Einsprüche noch nicht entschieden worden ist) auch eingetragenen Lebenspartnern der Splittingtarif zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen.

Die vollständige Umsetzung der Neuregelung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die in der Übergangszeit erlassenen Bescheide von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern werden daher handschriftliche Ergänzungen und Streichungen aufweisen und mit Erläuterungen versehen sein. Steuererklärungen von eingetragenen Lebenspartnern für den Veranlagungszeitraum 2012 bearbeiten die Finanzämter nach Eingangsdatum. Ruhende Einspruchsverfahren werden sukzessive aufgegriffen; über Einsprüche wird nach Maßgabe der Neuregelung entschieden. In einigen Fällen – etwa wenn eine Einzelveranlagung einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners bereits bestandskräftig ist – müssen auf Bund-Länder-Ebene noch Detailfragen geklärt werden, damit sie abschließend bearbeitet werden können. Diese Gespräche sollen zügig abgeschlossen werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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