NRW-Förderlinie für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften gestartet / Wissenschaftsministerium bietet Forscherinnen und Forschern zusätzlichen Freiraum

26. März 2013
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Noch bis zum 15. Mai können Forscherinnen und Forscher aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sich an der Förderlinie „Freiraum für Forschung.NRW“ beteiligen. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will mit der Förderung die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. „Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sind ein wichtiger Bestandteil unserer Forschungsstrategie Fortschritt NRW. Sie sind unverzichtbare Vermittler historischer, kultureller und interkultureller Kompetenzen in einer modernen Gesellschaft“, sagte Schulze. Die Förderlinie bietet Professorinnen und Professoren die Chance einer einsemestrigen Freistellung von der Lehre, um einen Projektantrag für ein aussichtsreiches größeres Forschungsvorhaben in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften schreiben zu können.

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Noch bis zum 15. Mai können Forscherinnen und Forscher aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sich an der Förderlinie „Freiraum für Forschung.NRW“ beteiligen. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will mit der Förderung die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. „Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sind ein wichtiger Bestandteil unserer Forschungsstrategie Fortschritt NRW. Sie sind unverzichtbare Vermittler historischer, kultureller und interkultureller Kompetenzen in einer modernen Gesellschaft“, sagte Schulze.

Die Förderlinie bietet Professorinnen und Professoren die Chance einer einsemestrigen Freistellung von der Lehre, um einen Projektantrag für ein aussichtsreiches größeres Forschungsvorhaben in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften schreiben zu können. In begründeten Ausnahmefällen kann die Freistellung auch zwei Semester betragen. Dafür gibt das Land einen Zuschuss zu den Kosten für eine Vertretung in der Wertigkeit einer W3-Professur. Das entspricht einem Betrag von bis zu 42.000 Euro pro Semester. Gefördert werden Forscherinnen und Forscher aus allen Disziplinen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften mit Ausnahme der Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten in Trägerschaft des Landes.

Die Förderlinie „Freiraum für Forschung“ ist Teil des geisteswissenschaftlichen Förderprogramms, das erstmals 2012 vom Wissenschaftsministerium aufgelegt wurde. Das Programm ist mit jährlich rund einer Millionen Euro dotiert. Es soll die Forschung und die Forschungsbedingungen in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften fördern.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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