Nordrhein-Westfalen plant Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes

13. Januar 2021
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, das Gesetz zum Maßregelvollzug grundlegend zu überarbeiten.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, das Gesetz zum Maßregelvollzug grundlegend zu überarbeiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf regelt die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern und in Entziehungsanstalten neu und wurde am Dienstag, 12. Januar 2021, im Kabinett beschlossen.
 
„Das derzeit geltende Maßregelvollzugsgesetz stammt aus dem Jahre 1999 und ist bisher bis auf einzelne Änderungen weitgehend unverändert geblieben. Das wollen wir ändern. Es liegen mittlerweile neue Kenntnisse über den Maßregelvollzug vor, die eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig machen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Mit dem geplanten neuen Gesetz wollen wir auch künftig eine sichere, rechtsstaatlich korrekte und erfolgreiche Durchführung der Unterbringung sicherstellen”, macht Minister Laumann klar.
 
Die vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere der Anpassung an die aktuellen Entwicklungen, einschließlich der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der übrigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Neben dem Schutz der Allgemeinheit, der mit der Unterbringung bezweckt wird, sollen zukünftig unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern durch ein verbessertes Behandlungsangebot vermieden werden.
 
Zugleich erfolgt eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Personen, insbesondere in Behandlungsangelegenheiten. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Stärkung der Forensischen Ambulanzen vor, die an der erfolgreichen Eingliederung in die Gesellschaft in besonderer Weise mitwirken.
 
Aufgenommen wurden darüber hinaus notwendige datenschutzrechtliche Regelungen sowie der Grundsatz der Regionalisierung, der eine möglichst gleichmäßige Verteilung forensischer Einrichtungen im Land bezweckt.
 
Geplant ist, dass das Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW – StrUG NRW) nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum 1. Juni 2021 in Kraft tritt.
 

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